Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern die wegen angeblichen Mautausweichverkehren erhobenen Sperrungen der B 3 und B 252 für Lkw über 12 Tonnen aufgehoben. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt dieses Urteil, da es sich nach Ansicht des Verbandes nicht um Mautausweichverkehre sondern Durchgangsverkehr handelt. Wo keine Autobahn sei, können auch kein Mautausweichverkehr sein, sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Karlheinz Schmidt in einer Stellungnahme. Stattdessen sollte nun der schnellstmögliche Weiterbau der südlichen Hälfte der A 49 Kassel-Marburg sowie der A 44 vorangetrieben werden. Dadurch könnte die Konfliktsituation mit den Anwohnern in der Region gänzlich entschärft werden. Die ebenfalls bestehenden Streckensperrungen für die B 7, B 27 und B 400 wurden vom VGH nicht aufgehoben. Das Land Hessen hatte an verschiedenen Zählstellen an Bundesstraßen einen starken Zuwachs des Schwerlastverkehrs nach Erhebung der Autobahnmaut 2005 festgestellt. Das Kasseler Regierungspräsidium sprach daraufhin im Sommer 2006 Fahrverbote für insgesamt 416 Kilometer auf fünf Fernstraßen in Nordhessen, darunter weite Teile der Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400 aus. Mehrere Fuhrunternehmen hatten gegen das Verbot geklagt und vor dem Verwaltungsgericht zunächst Recht bekommen, da Fernstraßen auch dem Schwerlastverkehr dienten. Das Land war daraufhin in Berufung zum VGH gegangen. Für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der VGH als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten. Auch eine Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.