Aufgrund der kürzlich ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin wird der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) Verfassungsklage gegen das neue Entsendegesetz einreichen. Nach Ansicht des Gerichts verletzen die Mindestlohngesetze die Arbeitgeber in ihrem Recht, Tarifverträge abzuschließen. Außerdem weist der BdKEP darauf hin, dass für tarifgebundene Betriebe die bisherige Rechtsverordnung und der Postmindestlohn ungültig und nichtig ist. Die nichtige Rechtsverordnung werde auch nicht durch das Entsendegesetz neu belebt. Dazu müsste das Verfahren neu aufgerollt werden. Gleiches gelte für das Bauhauptgewerbe und das Gewerbe der Gebäudereiniger, deren Rechtsverordnungen aufgrund der umfassenden Erkenntnisse des Urteils des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls nichtig sind. Alle bisherigen Rechtsverordnungen haben laut BdKEP den identischen, gesetzwidrigen Wortlaut.