Das elektronische Zollsystem Atlas-Ausfuhr weist Mängel auf und sollte nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart nachgebessert werden. Zu dieser Ansicht gelangt die IHK aufgrund einer Umfrage unter rund 2.000 Firmen in ganz Deutschland. Demnach haben zwei Drittel der befragten Unternehmen nicht für alle Exportvorgänge die vorgeschriebene elektronische Ausgangsbestätigung vom zuständigen Zollamt erhalten. Bei jedem zehnten Unternehmen fehlten 20 Prozent der elektronischen Rückmeldungen. Fehlt ein Vermerk, startet laut IHK ein Nachprüfungsverfahren. Alternativbelege müssen beschafft werden. Gelinge dies nicht, müsse Umsatzsteuer nachgezahlt werden. Allerdings seien Exporte umsatzsteuerfrei, erklärt die IHK. Sollte das Bundesfinanzministerium in dieser Sache nicht umdenken, können nach Ansicht der IHK sogar Insolvenzen drohen. Darüber hinaus kämpfen rund 80 Prozent der Unternehmen mit zu wenig Informationen und unverständlichen Fehlermeldungen des elektronischen Zollsystems sowie Zurückweisungen durch den Zoll. Mehr als die Hälfte der Befragten konnte wegen technischer Probleme einzelne Versandtermine nicht halten. Die IHK fordert daher die Betreiber der Software auf, den Verfahrensablauf bei Ausfuhrvorgängen mit fehlender Rückmeldung zu ändern. Zudem fordert die Kammer bessere Informationen zum Verfahrensablauf durch den Zoll. Auch die Anforderungen an die Kodierungen sollten vereinfacht werden. Bei fehlenden Angaben sollte angenommen werden, dass keine Genehmigung oder Information fehlt.