Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet.
Nach diesem Gesetz gilt künftig in einem Unternehmen nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Die Regierung will vermeiden, dass für ein- und dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge gelten. Kritiker weisen auf Missachtung der Grundrechte hin. Medienangaben zufolge soll der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes und Tarifeinheit (DDB), Klaus Dauderstädt, Verfassungsklage in Karlsruhe angekündigt haben. Befürworter sehen in diesem Gesetz die Chance auf eine einheitliche Regelung im Betrieb. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies begrüßt das Gesetz. Es fördert seiner Ansicht nach verantwortungsvolles und kollektives Handeln. Kleinere Gewerkschaften würden in ihrer Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt. Voraussetzung hierfür sei die Einigung konkurrierender Gewerkschaften im Vorfeld. „Das Prinzip muss sein: Ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Das Recht auf Streik wird von dem Gesetz nicht berührt“.
In Kraft treten soll das Gesetz zur Tarifeinheit am 1. Juli 2015.