Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) darf mit ihrem Streik fortfahren.
In der vergangenen Nacht ist die Bahn einstimmigen Medienberichte zufolge mit dem Versuch gescheitert, per Gerichtsentscheid den Lokführerstreik zu beenden. Das Frankfurter Arbeitsgericht lehnte demnach einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.
Die Richter sehen im Arbeitskampf der GDL keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht, er sei auch verhältnismäßig. Die Forderungen der GDL seien nicht widerrechtlich. Die Feierlichkeiten zum Mauerfall am 9. November seien nicht gefährdet. Die Deutsche Bahn ist nun in Berufung gegangen. Heute Vormittag hat die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hessen begonnen.
Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat Medienberichten zufolge nun dem Konzern und der GDL einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Die Gewerkschaft lehnt ab und verlangt eine Entscheidung der zweiten Instanz. Nach der Empfehlung des Gerichts hätten sich die GDL und die Deutsche Bahn bis zum 15. Dezember über eine mögliche Einigung verständigen müssen und auch die Konkurrenzgewerkschaft EVG einbeziehen müssen. Weiter berichten Medien, dass die GDL als "Zeichen der Versöhnung" den Streik am Samstagabend beenden will.
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