Die Situation kommt auf dreispurigen Autobahnen häufiger vor: Von links schert ein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in die Mittelspur ein, von rechts setzt zur gleichen Zeit ein anderer Fahrer zum Überholen an und zieht mit seinem Wagen ebenfalls auf die mittlere Spur. Wer hat nun Vorfahrt?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) räumt in dieser Situation zunächst keinem Fahrer Vorrang ein. Bei einem Unfall nach gleichzeitigem Einscheren zweier Fahrzeuge von links und rechts verteilten die Gerichte deshalb häufig die Schuld gleichmäßig auf beide Unfallgegner. Das berichtet das Internetportal eurotransport.de.
In der StVO ist allerdings klar geregelt, dass eine Fahrspur nur dann gewechselt werden darf, wenn die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Rechtzeitiges Blinken ist Pflicht. Außerdem muss beim Ausscheren und Überholen immer der Verkehr zur linken Seite beachtet werden - zumal rechts zu überholen auf der Autobahn ohnehin verboten ist. Auf ein Vorfahrtsrecht können Autofahrer bei dem Dilemma auf der Mittelspur also nicht bauen. Um Unfälle zu vermeiden, helfen nur vorausschauendes Fahren und ein rechtzeitiger Schulterblick.