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Straßen blockiert Wer haftet, wenn die Lieferung feststeckt?

Stau Foto: Thomas Küppers

Staus sind auf deutschen Autobahnen an der Tagesordnung. Dazu kommen aber auch Blockaden wie beispielsweise an der Ärmelkanalquerung oder jüngst an der deutsch-französischen Grenze.

Stress hat dadurch aber nicht nur der Lkw-Fahrer. Denn hinter im liegt Ladung, die möglichst schnell zum Abladeort gelangen muss. Im schlimmsten Fall drohen dem Spediteur im Blockadefall hohe Forderungen der Auftraggeber. Darum muss der Fahrer schnell handeln, sobald sich ein entsprechendes Hindernis abzeichnet. "Bei unvorhersehbaren Blockaden muss der Fahrer eines Lkw schnellstmöglich seinen Auftraggeber kontaktieren und eine Weisung von ihm einholen. Soll heißen: Er fragt ihn, wie er reagieren soll", sagt Rechtsanwalt Detlef Neufang, Experte für Transport- und Speditionsrecht und Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dann, so der DAV, entscheide der Auftraggeber, was zu tun sei.

"Der Auftraggeber kann den Fahrer eines Lebensmitteltransporters zum Beispiel auffordern zu wenden und zum nächsten Kühlhaus zu fahren, um die Produkte zwischenzulagern, oder ihm eine andere Fahrstrecke aufzeigen", so Neufang weiter. Die Kosten, die aus der Weisung entstünden, müsse der Auftraggeber übernehmen. Führt der Fahrer die angezeigte Maßnahme schnellstmöglich aus, müsse weder er noch sein Unternehmen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Voraussetzung sei jedoch, so der DAV, dass weder Fahrer noch Arbeitgeber für die Blockade verantwortlich seien.

Hubschrauber als Alternative

Auch ein Hubschrauber, der die Lieferung bei blockierten Lkw abholt und zustellt ist demnach eine mögliche Ausweichstrategie. "Das mag drastisch klingen – häufig sind die Kosten für einen Hubschrauber aber deutlich geringer als die bei einer Lieferungsverzögerung drohenden Schäden. Stellen Sie sich vor, ein Automobilbauer braucht bestimmte Bauteile, weil sonst das Band stillsteht." Dies könne pro Minute eine vierstellige Summe kosten. Die Wahl der Maßnahme hänge also vom Wert der Lieferung ab. Obst und Gemüse seien vergleichsweise günstig. Ernste Konsequenzen seien selten, falls diese nicht rechtzeitig zugestellt würden. "Erdbeeren- oder Gurkenlieferungen dürfen deshalb kaum einen Hubschraubereinsatz rechtfertigen", so der Experte.

Ebenso schnell wie bei einer plötzlichen Blockade müsse der Fahrer auch handeln, wenn es sich um ein angekündigtes Hindernis handle. So seien Fernfahrer und Transportunternehmen dazu verpflichtet, sich regelmäßig über den Verkehrsfluss zu informieren. "Sobald ein Verkehrshindernis bekannt ist, muss der Fahrer seinen Auftraggeber informieren und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen", sagt Neufang. So entgehe man auch bei angekündigten Hindernissen den rechtlichen Konsequenzen. Verhalte sich der Fahrer jedoch falsch, habe er sich also beispielsweise nicht über die Verkehrslage informiert, sei das Fuhrunternehmen in der Pflicht. Auch in so einem Fall stehe der Fahrer zwar keinen direkten Ansprüchen gegenüber, so Neufang. "Eventuelle Ansprüche richten sich gegen das Frachtunternehmen. Ist dem Fahrer aber ein Fehlverhalten nachzuweisen, kann der Arbeitgeber ihn zur Verantwortung ziehen, wenn eine Lieferung verzögert wird oder das Gut verdirbt und dadurch Kosten entstehen."

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