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Steinschlag durch Mäharbeiten Straßenmeisterei haftet für Schäden

Steinschlag, Carglass Foto: Carglass

Es ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH), der jetzt entschieden hat (AZ: III ZR 250/12): Werden Mäharbeiten an einer Bundesstraße durchgeführt und ein vorbeifahrendes Fahrzeug von dadurch weggeschleuderten Steinen beschädigt, haftet das Land für den am Fahrzeug entstandenen Schaden.

Das gilt laut höchstrichterlicher Entscheidung auch dann, wenn ein Hinweisschild auf die Arbeiten hingewiesen hat.

Im vorliegenden Fall war laut anwalt.de ein Pkw durch Steine beschädigt worden, als er an den mähenden Mitarbeitern der Straßenmeisterei vorbeifuhr. Der Grünstreifen wurde zu dem Zeitpunkt mit Handmotorsensen bearbeitet, die nicht über Auffangkörbe verfügten und das Mähgut seitlich auswarfen.

Landgericht wies Klage zunächst ab

Der Eigentümer des Pkw sah das Bundesland, dem die Straßenmeisterei zuzuordnen war, nun in der Pflicht den entstandenen Schaden samt Zinsen zu bezahlen. Das zunächst mit dem Fall betraute Landgericht wies die Klage ab. Anders jedoch der BGH: Bis auf einen Teil der geltend gemachten Zinsen gab es der Klage statt.

Aus Sicht des BGH hatte das Bundesland seine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt, die darauf hinaus laufen, die öffentlichen Verkehrsflächen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten sowie Gefahren zu vermeiden. Durch die aufgestellten Warnhinweise sei der Fahrzeugverkehr nicht hinreichend geschützt worden. Die Mitarbeiter der Straßenmeisterei hätten weitergehende Schutzmaßnahmen, wie etwa das Aufstellen einer rollbaren Schutzwand aus Kunststoffplanen, einleiten müssen.

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