Die in Niedersachsen erhobenen Sondergebühren für Schwerlasttransporte und Lastwagen mit Überbreite sind nicht rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden (AZ: 7 KN 101/12).
Mehrere Speditionen hatten gegen die zum 1. April 2012 angehobenen Gebühren des Bundeslandes geklagt. Der Senat des OVG erachtet es als unzulässig, eine eigenständige Gebührenverordnung zu erlassen. Die niedersächsische Gebührenregelung sollte bei Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen anstelle der bundesweiten Gebührenziffern angewandt werden. Der Spitzensatz lag in Niedersachsen dabei mit 850 Euro um 63 Euro höher als der bundesweite Höchstsatz.
Niedersachsen hätte nicht vom bundesweiten Recht abweichen dürfen, entschied das Gericht. Nach der neuen bundesverfassungsrechtlichen Rechtsprechung sei die Rechtsprechung für den Straßenverkehr Sache des Bundes. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsache sei die Revision zum Bundesverwaltungsgericht
zugelassen, heißt es in einer Mitteilung des OVG.