Smartphones laufen Navigationsgeräten den Rang ab

Die Computerzeitschrift „c`t“ hat das Ende der Ära der klassischen Navigationsgeräte eingläutet. Nach Meinung des Fachmagazins sind Smartphones mit großem Touchscreen und GPS-Empfänger herkömmlichen Navigationsgeräten überlegen.

Zwar seien sie in der Anschaffung deutlich teurer, würden aber durch ihre Flexibilität bestechen: Mit zusätzlichen Apps ließen sich Smartphones beliebig ausbauen, auch was die Navi-Funktionen betrifft. Die kostenlosen Lösungen reichten vielen Anwendern schon aus. Wer sich für ein Smartphone als Navigationsgerät entscheide, finde für alle Plattformen kostenlose Software. "Auf Android-Smartphones empfiehlt sich die Google Maps Navigation, zumindest solange man einen Datentarif gebucht hat und nur in Deutschland fährt", erläutert „c't“-Redakteur Achim Barczok. Die Software überzeuge durch eine ausgezeichnete Spracheingabe und eine übersichtliche, gut zu bedienende Oberfläche mit großen Buttons. Karten für Europa und weitere Zusatzfunktionen gebe es für 50 bis 90 Euro von Copilot Live und Navigon Mobile Navigator. Ein iPhone könne man mit der Select Telekom Edition von Navigon zu einem passablen Navigationsgerät aufrüsten. Die kostenlose Version biete alle Grundfunktionen und lasse sich bei Bedarf mit zusätzlichen Karten und Verkehrsinfos aufstocken. Beim 3GS störe bisweilen der etwas schwache GPS-Empfang, der vom iPhone 4 sei wesentlich besser. "Vielfahrern empfehlen wir Tom Tom for iPhone", erklärt der Experte. Es setze eine Investition von 90 Euro voraus, liefere dafür aber die beste Routenkalkulation. Das beste Testergebnis im Bereich Fußgängernavigation liefern laut „c`t“ Nokia-Handys mit der Software Ovi Maps. Das Navi berechne sinnvolle Routen und erfreue mit präzisen Audio-Ansagen sowie zahlreichen Zusatzinformationen für europäische Großstädte, darunter auch ein aktueller Veranstaltungskalender inklusive Konzert- und Kinoinfos. Auch ein Smartphone sollte beim Navigieren übrigens fest im Auto verankert sein. Ansonsten kann die Bedienung bei laufendem Motor zu einem Bußgeld führen. Text: ETM Verlag Datum: 06.08.2010

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