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Sektorales Fahrverbot in Tirol BGL fordert EU-Kommission auf zu klagen

Tirol setzt zum dritten Mal an, das Sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn (A12) in Österreich durchzusetzen.

Seit 18. Mai ist die Verordnung im Gesetzblatt zu lesen. Ab 1. November 2016 soll das Fahrverbot gelten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sieht die Verordnung kritisch und fordert eine Klageeinreichung vor dem Europäischen Gerichtshof. Zweimal ist Tirol bisher mit dem Vorhaben Lkw mit bestimmten Gütern an Bord nicht über die A12 fahren zu lassen gescheitert.

Für den BGL ist das Fahrverbot "weder eine geeignete noch eine erforderliche noch eine angemessene Maßnahme zur Erreichung des damit verfogten Umweltziels – der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxidemissionen." Zudem befürchtet der Verband, dass die in der Verordnung aufgenommenen Ausnahmen für Regionalverkehre innerhalb einer "erweiterten Zone" um das "Sanierungsgebiet" zwischen der deutschen Grenze und der Gemeinde Zierl sowie bei Transporten mit Quelle oder Ziel in einer "Kernzone" zahlreiche Hintertürchen für ansässige Unternehmen offen lasse. Darüber hinaus kritisiert der BGL, dass Tirol die Maßnahmen des europäischen Transportgewerbes zur Verbesserung der Umwelt nicht genügend honoriere. Selbst modernste Fahrzeuge würden nach zwei Jahren vom Sektoralen Fahrverbot betroffen. Ein Fahrverbot an Güterarten zu knüpfen ist aus Sicht des BGL daher nicht gerechtfertigt.

Mit anderen Verbänden sowie der International Transport Union (IRU) werde der BGL die Europäische Kommission auffordern, vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Klage gegen das Sektorale Fahrverbot einzureichen. Von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erwartet der Verband Unterstützung.

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