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Schiffsmaut Maut für Binnengewässer in Planung

Binnenschifffahrt Foto: Ilona Jüngst

Nach Lkw- und Pkw-Maut steht schon die nächste Streckenabgabe in den Startlöchern. Wie das Hamburger Abendblatt in seiner Online-Ausgabe berichtet, will das Bundesverkehrsministerium künftig auch die Kosten für den Unterhalt der Bundeswasserstraßen auf die Nutzer abwälzen.

Bereits heute, so die Zeitung, erhebt der Staat Lotskosten. Dazu sollen in Zukunft auch Abgaben für die Verkehrsüberwachung der Radarstationen und den Unterhalt der Fahrrinnen kommen. Das Abendblatt geht von einer erheblichen Belastung aus. Schon beschlossen sei eine Maut für Sportboote. Diese soll ab August 2018 gelten und dem Staat jährlich 65 Millionen Euro einbringen. 2015, so das Abendblatt, will das Verkehrsministerium ein Gutachten ausschreiben, das klären soll, wie eine Gebühr auf den Bundeswasserstraßen für alle Schiffe aussehen könnte.

Auslöser für Streitigkeiten könne der Rhein sein. Nach einer historischen Vereinbarung der Anrainerstaaten sei der Rhein von Abgaben und Zöllen befreit. Dies ruft die Vertreter der Hafenwirtschaft auf den Plan, da sie einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen bedroht sähen, andererseits aber auch einen Ungleichbehandlung zwischen Rhein, Elbe und Weser befürchten. Zumindest die Seehäfen seien jedoch vorerst außen vor. "In den Küstengewässern ist die Schifffahrt gebührenfrei. Dies entspricht auch unserer Haltung für die seewärtigen Zufahrten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden", zitiert die Zeitung das Ministerium.

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