Schadenersatz: Radfahrer sollten auf Radweg bleiben

Radweg, Unfall, Urteil

Ein Radfahrer, der statt eines ausgeschilderten Radweges eine parallel verlaufende Straße benutzt, haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich mit.

Nach Auffassung des Gerichts müssen Radfahrer einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies letztlich auf eigenes Risiko (AZ: 24 U 34/11).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte statt. Der Kläger war mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs, als er auf einer Ölspur ausrutschte. Er verlangte von dem Autofahrer, dessen Wagen die Ölspur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz. Das OLG winkte jedoch ab. Der Kläger habe seinen Sturz mit verschuldet, so die Richter. Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen.

Kommentare
Bild vergrößern
Georg Weinand

Autor:

Top Artikel
Bußgeldkatalog: Darauf sollten Lkw-Fahrer achten

Das Polizeipräsidium Münster hat auf wenigen Seiten die wichtigsten Bußgeldvorschriften für Lkw-Fahrer zusamemengefasst.

Polizei kann Alkoholsünder zur Blutprobe schicken
Unfall: Erst sichern, dann Notruf absetzen

Am 11. Februar ist Europäischer Tag des Notrufs 112. Die Nummer gilt in 27 Mitgliedstaaten der EU. Abgesetzt werden sollte der Notruf erst, nachdem die Unfallstelle gesichert wurde.


Newsletter
Aktuelle Ausgabe
Hefttitel, ta 04/2012
Aktuelle Ausgabe trans aktuell Heft 5/2012
ETM Webshop
Der Online-Shop des ETM-Verlags

Hier finden Sie aktuelle Aboangebote der großen Zeitschriften für die Nutzfahrzeugbranche, das Transportwesen und das professionelle Fuhrparkmanagement

Kunden wünschen individuelles Angebot