Samstagsfahrverbot für Lkw

Samstagsfahrverbot für Lkw

Pünktlich zur Hauptreisezeit in Deutschland ist am 1. Juli die Ferienreiseverordnung des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten.

Bis zum 31. August dürfen Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern an Samstagen zwischen 7 bis 20 Uhr die Hauptreisestrecken in Deutschland nicht befahren. Ausnahmen gibt es für Transporte im Kombinierten Verkehr und zur Beförderung von frischen Lebensmitteln. Zudem gilt das Fahrverbot unverändert an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 - 22 Uhr für das gesamte Straßennetz. Eine detaillierte Liste der Autobahnstrecken, auf denen das Verbot gilt, gibt es auf der Internetseite des Verkehrsministeriums unter www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.2221/Lkw-Fahrverbot-in-der-Ferienre.htm Text: Stefan Cerchez Datum: 02.07.2010

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