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Risiken im Unternehmen absichern Rechtschutzversicherungen für Mitarbeiter

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Ob Verkehrsrechtsschutz oder Fahrerrechtsschutz – Unternehmen können auch ihre Mitarbeiter absichern.

Es droht ein Führerscheinentzug – ein Albtraum für jeden Berufskraftfahrer und schlechte Nachrichten für jeden Fuhrparkleiter. Schnell muss ein Anwalt her, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Glücklich schätzen sich die Fahrer, die über den Arbeitgeber eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können. Die Versicherung übernimmt nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen die Kosten, etwa für gerichtlich bestellte Sachverständige, Zeugen und natürlich für die Rechtsanwälte.

"Längst nicht alle Transportunternehmen haben für die gerichtliche Durchsetzung möglicher eigener Schadensersatzansprüche eine eigene Firmen-Rechtsschutzversicherung inklusive Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen, über die die Mitarbeiter in solchen Fällen versichert wären", sagt Helga Altenburg, Handlungsbevollmächtigte der Schunck-Gruppe aus München.

Verkehrsrechtsschutz bietet mehr Sicherheit

Den besten Schutz bietet der Verkehrsrechtsschutz, der sich auf die Nutzung von fremden und eigenen Fahrzeuge bezieht – also bei einem Angestelltenverhältnis des Fahrers auch auf das Fahrzeug des Arbeitgebers, das mit versichert ist. Für angestellte Fahrer bietet sich aber zudem eine Fahrerrechtsschutzversicherung an. "Ein reiner Fahrerrechtsschutz ist meist preislich die günstigste Variante, bietet aber den geringsten Schutzumfang", sagt Altenburg.

Denn die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs ist nicht vom Schutz erfasst: Die Fahrerrechtsschutzversicherung gemäß § 22 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ist laut Altenburg ein Versicherungsangebot für Personen, die kein Fahrzeug besitzen und auf deren Namen auch kein Fahrzeug zugelassen ist. Versichert ist nur die Person des Fahrers, nicht das benutzte Fahrzeug. "Die Geltendmachung eines Sachschadens am Fahrzeug nach einem Unfall, oder vertragsrechtliche Streitigkeiten mit der Werkstatt sind also nicht versichert", sagt die Mitarbeiterin der Maklergruppe aus München. Aber: "Diese Rechtsschutzform wird sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen angeboten" – eine gute Zusatzleistung für die Mitarbeiter also. 

Verkehrsrechtsschutz und Fahrerrechtsschutz unterscheiden sich also in den Leistungen. Bei beiden Produkten ist gleich, dass die versicherten Personen auch als Fußgänger, Radfahrer oder Beifahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert sind. 

Reiner Fahrerrechtsschutz ist selten

Die wenigsten Versicherungen bieten hingegen einen reinen Fahrerrechtsschutz, stattdessen verweisen sie auf ihren generellen Verkehrsrechtsschutz, beispielsweise die Allianz. "Wir bieten in diesem Bereich eine weitgehende Absicherung über unsere Standardprodukte an", teilt ein Sprecher auf Anfrage von trans aktuell mit. Produktabhängig sind auch Familienangehörige mitversichert.

Für was man sich zum Wohl der Mitarbeiter entscheidet – wichtig ist nach Ansicht von Versicherungsexpertin Altenburg, dass die Rechtsschutzversicherung nicht als Vollkasko-Versicherung angesehen wird, da sie Ausschlüsse beinhaltet. Wer etwa einen Beamten bei einer Verkehrskontrolle vorsätzlich beleidigt, kann nicht erwarten, dass dies über den Straf-Rechtsschutz versichert ist. "Ebenso wenig können Geldstrafen oder Bußgelder über die Rechtsschutzversicherung übernommen werden."

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