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Reform der Verkehrssünderdatei Ab 2014 gelten neue Regeln

Themenbild Blitzer der Polizei Foto: Fotolia

Die Flensburger Verkehrssünderdatei wird generalüberholt. Das hat der Bundestag beschlossen.

Minister Ramsauer will das Punktesystem durch die Reform einfacher und gerechter machen. Die Opposition droht jedoch mit Widerstand im Bundesrat.

Führerscheinentzug bei acht Punkten

Führerscheinentzug bei 8 statt 18 Punkten, eine einfachere Einstufung von Verkehrsverstößen und neue Seminare: Nach mehr als 50 Jahren hat der Bundestag eine grundlegende Reform des Punktesystem für Verkehrssünder gebilligt. Anstelle der bisherigen Skala von eins bis sieben Punkten gibt es nach dem Parlamentsbeschluss von Donnerstagabend je nach Schwere des Vergehens nur noch einen, zwei oder drei Punkte. Anders als zunächst von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplant soll man Punkte auch in Zukunft mit freiwilligen Schulungen abbauen können.

Die Reform, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats. Die Opposition bezeichnete das Gesetz als unzureichend und drohte mit einer Blockade in der Länderkammer. Nach Ramsauers Worten wird das System jedoch einfacher, durchschaubarer und gerechter. Gleichzeitig diene die Reform einer Verbesserung der Verkehrssicherheit, sagte er im Bundestag.

Aufgenommen in die Datei werden nach Ramsauers Gesetz nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Folgen für einen Teil der bereits in Flensburg gespeicherten 47 Millionen Punkte. Wegfallen sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt. Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen.

Für gefährliche Überholmanöver gibt es künftig einen Punkt

Die übrigen Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet. So werden gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig. Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.

Neu konzipiert werden die Fahreignungs-Seminare, die ab sechs Punkten Pflicht werden. Sie sollen pädagogische und psychologische Elemente kombinieren. Vor allem auf Drängen der FDP bleibt die Möglichkeit erhalten, Punkte mit einem freiwilligem Seminarbesuch abzubauen - allerdings nur maximal zwei Punkte innerhalb von fünf Jahren.

Punkterabatt möglich

Ramsauer, der den "Punkterabatt" eigentlich abschaffen wollte, sagte bei der abschließenden Lesung im Bundestag, ein Punkteabbau durch Seminare sei im Interesse von Kraftfahrern und damit letztlich auch vertretbar. Die stellvertretende verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kirsten Lühmann, warb hingegen für einen Verzicht auf einen derartigen Punkteabbau. "Damit wäre der Sicherheit wesentlich mehr Genüge getan."

 

 

Der ACE übt Kritik an der Reform. Nach Angaben des Clubs habe sich schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit im Bundestag über zahlreiche  begründeten Einwände der Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages hinweggesetzt und die umstrittene Punktereform beschlossen hat.  Diese Reform sei kein Gewinn für die Weiterentwicklung und Verständlichkeit des Verkehrsrechts, sagt Matthias Knobloch, verkehrspolitischer Sprecher des ACE. Immerhin sei mit dem freiwilligen Punkteabbauseminar zumindest eine Forderung des Verkehrsgerichtstages von der schwarz-gelben Parlamentsmehrheit übernommen worden.

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