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Recht und Versicherung Neuerungen für Verkehrsteilnehmer

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Verkehrsteilnehmer müssen sich im kommenden Jahr im Bereich Recht und Versicherungen auf ein paar Neuerungen einstellen.

Die Reform des Punktesystems kommt zwar erst im Februar 2014. Fahrer, die Aufbauseminare zum Punkteabbau belegen wollen, sollten dies bereits 2013 tun, rät der ADAC. Laut Verkehrsclub werde dies ab 2014 nicht mehr möglich sein.
 
Die Änderungen lauten nach Angaben des ADAC wie folgt:
 
- Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig.
 
- Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer.
 
- Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
 
- Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert, jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.
 
 - Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die
Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle      Kraftstoffpreise informieren können.
 
- Fernbusse werden künftig zwischen allen deutschen Städten
verkehren können und so das Fernverkehr-Monopol der Deutschen Bahn beenden.
 
- Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft. In Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals Umweltzonen installiert.
 
- Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt fallen jetzt auch dann unter die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.
 
- Ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wird voraussichtlich
bis zum Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll Reisenden eine
Streitschlichtung im außergerichtlichen Rahmen ermöglichen.
 
- Bis zum nächsten Frühjahr wird außerdem eine Nachbesserung der Fluggastrechte angestrebt.
 
- Im kommenden Jahr müssen Versicherungsunternehmen einheitliche  Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Daher gibt es in den neuen Verträgen der
Autoversicherungen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.
 
- Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ab Januar nächsten Jahres keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten. 

Auch im Ausland gelten neue Regeln: 

- Österreich: Die österreichische Regierung plant laut ÖAMTC ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für      Bagatelldelikte.
- Frankreich: Ab Januar ist reflektierende Kleidung für
Motorradfahrer verpflichtend. Ab März müssen Fahrer ohne gültigen Alkotester im Fahrzeug mit einem Bußgeld von 13 Euro rechnen.
 

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