Recht Nach Unfall auf Beruhigungstrunk verzichten

Auch wenn nach einem Unfall der Schock meist tief sitzt, sollte auf einen Schluck Alkohol zur Beruhigung verzichtet werden. Genehmigt sich der Autofahrer dennoch ein Gläschen, verliert er womöglich seinen Versicherungsschutz.

Das entschied das Kammergericht Berlin, wie die Deutsche Anwaltshotline jetzt mitteilt. Unfallteilnehmer sollten deshalb auf jeden Fall auf den Arzt oder die Polizei warten, bevor zum alkoholischen Beruhigungsmittel gegriffen wird. Ansonsten ist es dem Fahrer unmöglich nachzuweisen, dass er bei der Kollision nüchtern war. Die Polizei muss dann davon ausgehen, dass der Fahrer zur Tatzeit betrunken war und die Versicherung kann somit die Schadensregulierung verweigern (AZ: 6 U 209/09). Text: Fabian Hoberg Datum: 18.01.2011

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