Recht: Der Unfall-Verursacher zahlt auch teure Gutachten

Der Unfall-Verursacher muss Unfall-Gutachten des Opfers bezahlen, selbst wenn diese wesentlich teurer als üblich ausfallen. Das Opfer muss nicht zwingend einen günstigen Gutachter suchen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg hervor (Az. 31 C 8164/10), wie die deutsche Anwaltshotline berichtet.

Im konkreten Fall beauftragte das Unfallopfer ohne große Recherche ein Gutachterbüro, das ordnungsgemäß 866,74 Euro in Rechnung stellte. Die Versicherung des Unfall-Verursachers weigerte sich, mehr als zwei Drittel des Betrags zu zahlen mit dem Verweis auf günstigere Gutachter. Das Amtsgericht Nürnberg gab diesem Einwand nicht statt. Die Begründung fiel pragmatisch aus. Einem Unfallopfer sei es laut Amtsgericht nicht zuzumuten, erst Kostenvoranschläge einzuholen, oder sonstige Nachforschungen zu betreiben. Zudem habe ein durchschnittliches Unfallopfer ohnehin keine Erfahrungswerte zu Gutachterkosten. Text: Markus Bauer Datum: 17.02.2011

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