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Recht Aktuell Nothalt auf dem Standstreifen

Lkw auf Standstreifen Foto: Jan Bergrath

Es passiert immer wieder bei einem langen Stau: Auf dem Standstreifen stehen Lkw mit Warnblinkanlage, weil die Lenkzeit der Fahrer vorbei ist. Das ist ein echtes Dilemma.

Das Verkehrsaufkommen in Deutschland  wächst und wächst. Manche Autobahnen in Ballungszentren sind längst dauerhaft überlastet. Kommt dann noch eine Baustelle mit Verengung von drei auf zwei Spuren dazu, führt das unweigerlich zu einem Stau. Plötzlich verlängert sich die Fahrtzeit, oder besser: die Stop-and-go-Zeit, mal eben um 30 bis 45 Minuten. Für Autofahrer ist das ärgerlich, für Lkw-Fahrer wird es zu einem riesigen Problem, wenn mitten im Stau die Lenkzeit ausläuft. Selbst wenn der Lkw über eine längere Zeit steht, so ist das eben – vor allem auch arbeitszeitrechtlich – keine Pause. Das gilt selbst dann, wenn der Tacho so eingestellt ist, dass er automatisch auf Pause stellt. Diese zählt nämlich frühestens ab 15 Minuten Standzeit.

Und so gibt es immer dasselbe Bild: Die wenigen Parkplätze sind restlos überfüllt und auf dem Standstreifen parken Lkw mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Grundsätzlich gilt laut Straßenverkehrsordnung: "Auf dem Standstreifen einer Autobahn darf weder gehalten noch geparkt werden", sagt Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier. "Eine Zuwiderhandlung ist beim Halten mit 30 Euro Geldbuße belegt, beim Parken kostet es 70 Euro und gibt einen Punkt."

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