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Punkteregelung Tipps zu Tilgungsfrist und Punkteabbau

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Am 1. Mai 2014 tritt die neue Punkteregelung in Kraft. Rechtsanwältin Daniela Mielchen klärt auf, was bis dahin zu beachten ist.

Generell, so sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen aus Hamburg, ist die neue Punkteregelung nicht die schlechteste: Verstöße werden mit der Reform geringer bepunktet. Sie unterliegen aber einer längeren Tilgungsfrist – statt derzeit zwei Jahren liegt sie künftig bei 2,5 Jahren (leichte Verstöße) beziehungsweise bei fünf Jahren (grobe Verstöße). Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt und bis zur absoluten Tilgungsfrist von fünf Jahren verhindert, entfällt. In Vorfreude darauf sollten Pkw- und Lkw-Fahrer aber nicht bereits jetzt ihren Punktestand komplett abschreiben.

Weniger Möglichkeiten zum Punkteabbau

Denn die neue Regelung hat auch ein Manko: Es gibt längst nicht mehr so viele Möglichkeiten zum Punkteabbau wie bisher.

Mielchen rät daher vor allem Berufskraftfahrern, in der Übergangszeit vor Inkrafttreten der Neuregelung aufzupassen:  Wenn in dieser Zeit ein noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen zu bereits bestehenden Punkten führt, wird die Löschung der alten Punkte für zwei Jahre gehemmt. Empfehlenswert sei daher, die Eintragung der Punkte in den Mai hinein zu verzögern, indem man erstmals mit Hilfe eines Anwalts Einspruch einlegt, sagt die Fachanwältin für Verkehrsrecht. Dadurch werde die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt.
Wer in der glücklichen Lage ist, derzeit keine Punkte zu haben, sollte bei einem demnächst eingeleiteten Bußgeldverfahren auf eine Eintragung vor dem Stichtag 1. Mai Wert legen, da derzeit noch die kürzeren Löschungsfristen gelten.

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