Schließen

Organisation 2012 bringt Erleichterungen

Management Organisation Foto: Fotolia

"Das Jahr 2012 bringt Entlastungen", schreibt die Bundesregierung zu den Neuregelungen, die zum Jahresanfang in Kraft getreten sind. 
Zunächst einmal für die Beschäftigten: Denn der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ab diesem Jahr auf 1.000 Euro erhöht.

Zudem sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung um 0,3 auf 19,6 Prozent. Auf der anderen Seite hat mit dem neuen Jahr die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre begonnen. Mit dem Jahreswechsel ist auch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West gestiegen, ebenso wie die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die elektronische Zollanmeldung Atlas

Außerdem können sich Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche über verbindliche gesetzliche Mindestlöhne freuen – 7,01 Euro bekommen sie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, 7,89 Euro in den übrigen Bundesländern. Wer Familienangehörige pflegt, profitiert von dem neuen Familienpflegezeitgesetz, weil er seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern kann.

Auch für Unternehmen hält das neue Jahr einige Änderungen bereit. Wichtig etwa für Firmen, die mit Export befasst sind: Bei der elektronischen Zollanmeldung Atlas stehen Änderungen an. Im März wird das neue Release Atlas 8.4 eingeführt, dass für alle Wirtschaftsbeteiligten eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification System) vorsieht. Diese ist künftig bei allen Zollförmlichkeiten anzugeben.

Außerdem unterliegt der Handel mit Ägypten, Tunesien, Syrien und Libyen weiter Beschränkungen, das bestehende Iran-Embargo wurde weiter verschärft. Laut der IHK Region Stuttgart wird auch die Ausfuhrliste angepasst, und zwar im Februar: Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), die auf der Liste stehen, benötigen beim Export eine Ausfuhrgenehmigung. Für bestimmte genehmigungspflichtige Güter, sogenannte Allgemeine Genehmigungen, treten demnach bereits im Januar Verfahrensvereinfachungen in Kraft.

Bundesministerium der Finanzen

Laut dem Bundesministerium der Finanzen werden zudem die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an das Verfahren Atlas-Ausfuhr angepasst und die Nachweisregelungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen vereinfacht: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der vorgeschriebene Belegnachweis mit einer sogenannten Gelangensbestätigung zu führen.

Einfacher wird der grenzüberschreitende Warenverkehr vor allem auch für kleine und mittlere Unternehmen, weil die Meldefreigrenze für die Intrahandelsstatistik von 400.000 auf 500.000 Euro jährlich erhöht wird. Dadurch sind viele dieser Unternehmen von der Meldepflicht befreit. Zudem wird die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze von 500.000 Euro beibehalten – sie war ursprünglich bis 31. Dezember 2011 befristet.

Änderungen gibt es auch bei der elektronischen Rechnungsstellung. Rückwirkend zum 1. Juli 2011 können jetzt Rechnungen unkomplizierter elektronisch versandt werden, wenn der Rechnungsempfänger der elektronischen Übermittlung zustimmt.

Die erste elektronische Bilanz

Was nicht so richtig klappt, ist die elektronische Bilanz, die deswegen erneut verschoben wird: Die erste elektronische Bilanz muss verpflichtend erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, abgegeben werden. Auch die Ablösung der Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren (Elstam – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) hakt noch und wird deswegen auf 2013 verschoben.

Interessant für Firmen, die beispielsweise auf ihren Hallendächern Solaranlagen installiert haben: Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde modernisiert. Deswegen fällt die Vergütung der Fotovoltaik um 15 Prozent, im zweiten Halbjahr um weitere sechs bis neun Prozent. Für stromintensive Firmen und mittelständische Betriebe sind dem Bund zufolge verbesserte Ausgleichsregelungen vorgesehen.

Die wichtigste Neuerung im Bereich Verkehr betrifft natürlich die Ausnahmeverordnung zum bundesweiten Feldversuch mit Lang-Lkw. Die ersten Lkw rollen zwar erst im Frühjahr, Transportunternehmen können sich aber ab sofort daran machen, die Anforderungen der Ausnahmeverordnung zu erfüllen.

Laut dem Auto-Club Europa (ACE) ist außerdem zu beachten, dass 22 Städte und Kommunen Umweltzonen neu eingeführt oder ausgeweitet haben. Zudem können ab sofort auch bei Verkehrsvergehen in Italien, Griechenland und Belgien Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden. Für die Industrie werden hingegen ab diesem Jahr das Reifenlabel und – bei neuen Nutzfahrzeugtypen – Tagfahrlicht und ESP Pflicht.

Steuerliche Neuregelungen

  • 
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
  • 
Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich
  • 
Änderung bei der Berechnung der Entfernungspauschale
  • 
Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung
  • 
Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
  • 
Übertragung der Freibeträge für Kinder
  • 
Erstattungsüberhänge bei den Sonderausgaben
  • 
Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
  • 
Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte nach Paragraf 1 Bundesentschädigungsgesetz anerkannt sind
  • 
Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen
  • 
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
  • 
Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
  • 
Dauerhafte Fortführung der erhöhten Umsatzgrenze von 500.000 Euro bei der Ist-Versteuerung
  • 
Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • 
Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
  • 
Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
  • Änderungen des Bewertungsgesetzes
  • EU-Beitreibungsgesetz

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.