Neuerungen bei Fördermittelauszahlung.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat mitgeteilt, dass sich die Auszahlungsmodalitäten für Zuschüsse aus den Programmen „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“, die in diesem Jahr beantragt werden, geändert haben.

Für das Jahr 2009 werden von den bewilligten Zuwendungen gemäß Zuwendungsbescheid unmittelbar Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der jeweiligen Zuwendungssumme ausgezahlt. Unternehmen müssen also nicht mehr komplett in Vorleistung gehen, um die bewilligten Zuschüsse zu erhalten. Die bisherige Regelung, dass die Auszahlung grundsätzlich erst nach Maßnahmedurchführung und Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgt, wird konjunkturbedingt für das Jahr 2009 ausgesetzt. Die Frist zur Antragstellung läuft noch bis zum 30.06.2009 (Eingangsstempel beim BAG). Nutzen Sie also die Zeit, Ihre Maßnahmen für das laufende Jahr zu planen und die Anträge fristgerecht einzureichen. Mit dem Programm Aus- und Weiterbildung kann beispielsweise die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gefördert werden. Daneben bietet die DEKRA Akademie weitere förderfähige Seminare an wie z.B. -    Fahrsicherheits- und Energiespartrainings -    Ausbildung Gabelstaplerfahrer -    Ausbildung Ladekranführer -    Ladungssicherung (Fortbildung / Unterweisung) -    Gefahrgutfahrer ADR -    und vieles mehr

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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