Neue Tunnelregelungen für Gefahrguttransporte

Immer häufiger sind jene Hinweise nun vor Tunneleinfahrten zu sehen: Sie stehen unter den Schildern, die den Weg für Gefahrguttransporte sperren und beinhalten nur einen schlichten Buchstaben. Doch dieser Buchstabe hat es in sich: Er regelt nämlich seit Anfang des Jahres, welcher Gefahrgut-Lkw durch den Tunnel darf und welcher nicht. Längst sind noch nicht alle Tunnel erfasst und manchmal streiten sich die Experten darüber, was eigentlich ein Tunnel ist.

Das ADR, die europäische Übereinkunft über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, wurde neu gefasst, und diese Neufassung trat Anfang des Jahres in Kraft. Die Übergangsfrist endet zum 1. Juli 2009. Für die Disponenten heißt es jetzt, dass sie die Routen noch genauer planen müssen. Denn es spielt eine ganz entscheidende Rolle, ob beispielsweise der Fahrer eines Tankwagens, der das Gefahrgut Benzin geladen hat, an einen Tunnel mit der Beschilderung „B“ oder „D“ kommt.  Zeigt das Schild „B“, dann kann er den Tunnel passieren, zeigt es „D“, muss er einen Umweg in Kauf nehmen. Dazu muss spätestens zum 1. Juli 2009 - dem Ende der Übergangsfrist - dem Fahrer im vorgeschriebenen Beförderungspapier für jeden Gefahrguttransport die geltende Tunnelkategorie des transportierten Stoffes mitgeteilt werden. Auf diese Angabe darf nur verzichtet werden, wenn sicher ist, dass der Fahrer bei seiner Tour nicht durch einen den Tunnelregelungen unterliegenden Tunnel fährt. Da bei sehr vielen Versendern aber gar nicht bekannt ist, welchen Weg die Ware nimmt, empfiehlt die DEKRA Akademie, die Tunnelkategorie immer im Beförderungspapier anzugeben. Obwohl die europaweite Verordnung schon über ein Vierteljahr in Kraft ist, sind noch längst nicht alle Tunnel ausgeschildert. Das liegt auch daran, dass es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, was einen Tunnel zum Tunnel macht. Die Experten diskutieren darüber, ob es sich bei manchen Gebäuden um Tunnel, Unterführungen oder Einhausungen handelt, auf die dann vielleicht das Tunnelrecht nicht anwendbar ist. Die DEKRA Akademie versucht, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Zwar kann sie nicht entscheiden, welcher Tunnel wie ausgeschildert wird, wohl aber darüber informieren und schulen, was diese Tunnelregelungen und Kategorien für Fahrer und Unternehmen bedeuten. Die DEKRA Experten sammeln weiterhin Informationen, wo welche Tunnel unter welchen Bedingungen befahren werden dürfen. Unternehmen und Fahrern wird zunächst mit einem Faltblatt geholfen, das über die wichtigsten Tunnel-Regeln des ADR 2009 aufklärt. Es enthält neben den Codes, mit denen die Tunnel  gekennzeichnet werden und was diese bedeuten, auch Tipps für das richtige Verhalten in Tunneln, informiert über Bauweise, Rettungs- und Sicherheitssysteme. Mittelfristig ist dann eine Auflistung aller gesperrten Tunnel mit der jeweiligen Kategorie geplant, die dann einmal in eine deutsche „Gefahrgut-Tunnelkarte“ münden könnte.

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