Neue Transitregelung für Fernpass

Mit Jahreswechsel tritt am Fernpass ein neues Lkw-Fahrverbot in Kraft. Das berichtet der ORF. Das bisher geltende Fahrverbot ...

hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Jetzt sollen heimische Frächter gleich wie andere behandelt werden.       Seit 1989 gilt am Fernpass ein Fahrverbot für Lkws über 7,5 Tonnen. Damit soll der Transitverkehr auf der Strecke eingedämmt werden. Ortsansässige Frächter - Lkws, die in den Bezirken Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck, Reutte sowie einigen Bezirken in Deutschland, Südtirol und der Schweiz ihren dauerhaften Standort haben - waren von der Regelung bisher ausgenommen. Die Verfassungsrichter haben in den unterschiedlichen Regelungen für ortsansässige Frächter eine Gleichheitswidrigkeit gesehen.  Das neue Fahrverbot gilt nun gleichermaßen für alle Frächter. Ausgenommen vom Lkw-Fahrverbot ist aber der sogenannte Ziel- und Quellverkehr. Das sind Lkw-Fahrten zum Be- oder Entladen beziehungsweise Fahrten, die ihren Ausgangs- und Endpunkt in den sogenannten privilegierten Regionen haben. Text: Georg Weinand Datum: 01.12.2009

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