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Digitaler Tachograf Stoneridge und VDO: neue Geräte

Tachograf, Stoneridge, SE5000, Exakt, EU 1266/2009 Foto: Stoneridge 5 Bilder

Fünf Sekunden reichen. Reichen, um dem vorgeschriebenen Tachografen im Lkw zu signalisieren: Auto rollt, Fahrer fährt. Und schlimmstenfalls: Pause futsch. Beispielsweise dann, wenn auf dem Parkplatz noch mal rangiert werden muss. Eine unbefriedigende Situation, wie man auch in Brüssel erkannt hat. Daher sieht die jüngste Überarbeitung der Tachografen-Verordnung (EU 1266/2009) auch eine geänderte Interpretation der Fahrer-Aktivitäten vor.

Die Geräte registrieren künftig die längste Einzelaktion innerhalb einer Kalenderminute – also nicht innerhalb beliebiger 60-Sekunden-Abschnitte – und vermerkt diese als Tätigkeit für die jeweilige Minute. Vor allem Fahrer im Verteilerverkehr werden von dieser Neuinterpretation profitieren und zusätzliche Lenkzeit gewinnen. Denn je mehr Unterbrechungen und Rangiervorgänge auf der täglichen Tour anstehen, desto ungünstiger wirkt sich die Lenkzeit-Aufrundung auf die Gesamtbilanz aus. Damit soll jetzt Schluss sein. Analog zur geänderten Verordnung präsentierten die Hersteller Stoneridge und VDO jetzt die neuesten Versionen ihrer Kontrollgeräte. Stoneridge Electronics, schwedischer Ableger des gleichnamigen US-Konzerns für Fahrzeugelektronik, war im vergangenen Monat vorgeprescht und hatte den SE5000 Exakt auf der Nutzfahrzeugmesse Nufam vorgestellt.
 
„Wir haben als erstes Unternehmen die neue Generation auf den Markt gebracht“, sagt Robert van den Akker, Hauptkundenbetreuer bei Stoneridge Electronics. „So konnten die Kunden bereits sechs Monate vor der gesetzlichen Frist von den Vorteilen des Updates profitieren.“ Ein Flottentest in Schweden hätte gezeigt, dass Unternehmen mit dem neuen Gerät tatsächlich Zeitgewinne bei der Lenkzeit erzielen können. Um zu verdeutlichen, welche Vorteile eine Umstellung für Transportunternehmen hat, stellt Stoneridge auf seiner Internetseite ein Vergleichs-Tool bereit (www.se5000exakt.com/de ).
 
Mit diesem Programm können Flottenbetreiber ihren individuellen Lenkzeit-Gewinn errechnen – auf Wunsch basierend auf den Realdaten des Unternehmers. Als einer der ersten Kunden konnte Coca-Cola Schweden die neue Version des Stoneridge-Tachografen testen. Während der Monate Januar und Februar 2011 waren Fahrzeuge im Getränke-Zustelldienst parallel mit alter und neuer Gerätevariante unterwegs. Ergebnis: Je nach gefahrener Strecke und Anzahl der Stopps konnten pro Tag und Fahrzeug bis zu 48 Lenk-Minuten gewonnen werden. Auch auf längeren Strecken ergaben sich pro Tag und Fahrer durchschnittlich 16 Extraminuten.
 
Auch die Konkurrenz in Form von VDO schläft nicht und präsentierte zur Transport Logistic in München die Version 1.4 des DTCO 1381. Die deutschen Tachospezialisten implementieren ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen, und bieten einen beschleunigten Datenabruf sowie die Option auf den sogenannten Remote Download. Ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand können die Tachografendaten auf Kurzstrecken über eine WLAN-Anbindung etwa auf dem Betriebsgelände oder weltweit über eine Mobilfunkverbindung automatisch übertragen werden.
 
Außerdem bietet das VDO-Gerät grafische Ausdrucke für den schnellen Überblick über alle Daten. So kann der Aufschrieb der Geschwindigkeit ähnlich dargestellt werden wir früher auf der runden Diagrammscheibe.
Zudem kann das Gerät frühzeitig an das Auslesen der Karten oder nötige Serviceintervalle erinnern und zusätzliche Daten protokollieren. „So kann der Wechsel zwischen Lenk- und Ruhezeit an die Fahrzeugzündung gekoppelt werden und muss nicht mehr vom Fahrzeuglenker manuell eingestellt werden“, erklärt Dr. Elmar Möllers, Leiter der Vertriebsorganisation Continental  Deutschland und damit auch der Marke VDO.
 
Beide Hersteller bieten zum Serienanlauf Sonderkonditionen für Endkunden an, die ihre vorhandene Geräte austauschen  wollen. Die Lkw-Hersteller lassen die neue Tachografen-Generation voraussichtlich ab dem dritten Quartal in die Produktion einfließen.

Die EU-Verordnung

Am 1. Oktober 2011 greift die jüngste Überarbeitung der EU-Verordnung über das Kontrollgerät im Straßenverkehr. Darin werden verschiedene Vorschriften zum digitalen Tachografen aktualisiert und an den Stand der Technik beziehungsweise an die Erfordernisse aus der Praxis angepasst. Die bedeutendste Änderung für das Transportgewerbe ist die sogenannte „One Minute Rule“ (Ein-Minuten-Regel). Sie besagt, dass künftig die längste einzelne ununterbrochene Aktion, die innerhalb einer Minute ausgeführt wird, als Aktion für die gesamte Minute aufgezeichnet wird. Bei gleich langen Tätigkeiten gilt die zuletzt ausgeführte. Nach der bisherigen Regelung wurde jede Minute mit mindestens fünf Sekunden Lenkzeit als Fahrt aufgezeichnet. Die aktualisierte Verordnung schreibt unter anderem auch einen besseren Schutz gegen Manipulation vor und schafft verbesserte Bedingungen für die manuelle Dateneingabe.

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