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Neue Abfall-Transportregelung in Italien Logistikverbände legen Beschwerde bei EU ein

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

In einer Nacht- und Nebelaktion hat das italienische Umweltministerium in einem Rundschreiben neue Beförderungsbedingungen für gefährliche Abfälle publiziert.

Überraschend wurden laut Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) ausländische Lastwagen ab dem 1. Oktober in Italien nicht mehr mit Gefahrgutabfällen beladen. Die Fahrer mussten demnach unverrichteter Dinge wieder zurückfahren. Laut BGL stellte das italienische Umweltministerium sein Rundschreiben auf der Website von SISTRI ein. Inhalt des Rundschreibens: Alle Lkw, die gefährliche Abfälle auf italienischem Hoheitsgebiet befördern, müssen beim italienischen System SISTRI (sistema per il controllo della tracciabilità die rifiuti – System zur Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Abfällen) registriert und mit dem zugehörigen Telematiksystem ausgestattet sein.

Laut BGL waren italienische Verlader gefährlicher Abfälle verunsichert, weil das Rundschreiben den Anschein eines offiziellen amtlichen Dokuments erweckte. Um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein, so der BGL, wurden deshalb überhaupt keine ausländischen Lkw mehr beladen.

SISTRI völlig sinnfrei

Um mit SISTRI zu arbeiten, muss sich der Transporteur demnach umfangreich bei der zuständigen italienischen Behörde registrieren. Jeder Lkw muss ein besonderes GPS-basiertes Telematiksystem zur Ladungsverfolgung an Bord haben. An jeder Zu- und Abladestelle muss der Fahrer den Transport per USB-Stick ins System einbuchen. Während der Fahrt muss der Stick demnach in der Blackbox im Fahrzeug stecken.
Dagegen haben die International Road Transport Union (IRU), die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmen Österreichs (AISÖ), der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), der BGL, die Fédération Royale Belge des transporteurs et des prestataires de services logistiques (FEBETRA), der Verband für den dänischen Straßengüterverkehr (ITD) sowie die Transport en Logistiek Nederland (TLN) bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht.

Die Beschwerde fußt laut BGL auf dem Vorwurf, dass sich nicht-italienische Beförderer gar nicht registrieren lassen können, da ihnen die italienische Steuernummer fehle. Dies sei eine Diskriminierung ausländischer Beförderer. Zudem halten die Verbände SISTRI laut BGL in diesem Zusammenhand für völlig sinnfrei. Aus technischen Gründen könne man SISTRI nur auf rein nationale italienische Abfalltransporte anwenden, da der erforderliche Nachweis über die ordnungsgemäße Verwertung im Ausland wegen fehlender technischer Infrastruktur schlicht nicht erfolgen kann.

Darum fordern die Verbände von der Kommission also, die italienische Regelung auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu untersuchen und bei den italienischen Behörden zu intervenieren.

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