N 24 Transportwelt: Kein Geld verschenken - Steuertipps für Berufskraftfahrer

Der Berliner Fernsehsender N 24 zeigt am Freitag, den 27. August 2010, eine neue Folge von „N 24 Transportwelt - Das FERNFAHRER-Magazin“.

In der Sendung zeigt der zweite Teil der Reihe „Steuertipps“ diesmal, welche Spar-Möglichkeiten es für die Fahrer gibt, denn viele wissen gar nicht, was sie tatsächlich absetzen können. Zieht der Arbeitgeber zum Beispiel Transportschäden an den Euro-Paletten vom Nettolohn ab, kann der Fahrer dies bei seiner Steuererklärung geltend machen und sich einen Teil des Geldes wiederholen. Auch wenn es um Bußgelder geht, gibt es Wissenswertes in der Steuergesetzgebung. Während sich das reine Bußgeld natürlich nicht absetzen lässt, kann der Berufskraftfahrer bei einem Strafverfahren sowohl die Kosten für den Rechtsanwalt als auch die Fahrtkosten zum Gericht in der Steuererklärung anbringen. Ebenfalls mit von der Partie in der Sendung am Freitag: Michael Tangermann und Tom Fiala von der Kölner Autobahnpolizei. Diesmal geht es bei den beiden Polizisten nicht nur darum, die Lenk- und Ruhezeiten zu überprüfen, sondern auch darum, zu erklären, wie sich die vergangene Sommerhitze auf Fahrer und Fahrzeug ausgewirkt hat. Außerdem zu sehen: ein Vergleich zwischen gestern und heute - Oldtimer gegen modernen Lkw. Eine spannende Rundfahrt durch 50 Jahre Lkw-Entwicklungsgeschichte. Die Sendung beginnt am Freitag, den 27. August 2010 um 18:30 Uhr. Wiederholungen gibt es am Sonntag, den 29. August 2010, um 08:05 Uhr und um 16:05 Uhr. Text: Sandra Moser Datum: 27.08.2010

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Beliebte Artikel Iveco mit neuem CEO Persson folgt auf Marx Lok des ntermodal-Anbieters Roland Spedition HHLA beteiligt sich an Roland Intermodales Angebot stärken