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Luftfrachtsicherheit Behördenmühlen mahlen langsam

Luftfracht, ta 14 Foto: Rathmann

Deutschland tut sich mit der Umsetzung der neuen Sicherheitsvorschriften in der Luftfracht schwer. Wer als sicher eingestufte Luftfracht möglichst einfach verschicken will, muss sich sputen, wird aber derzeit ausgebremst.

Betroffen sind rund 50.000 Unternehmen mit dem Status „Bekannter Versender“. Das sind exportierende Industrie- und Handelsunternehmen, die den Status „sicher“ bislang mit einer Sicherheitserklärung gegenüber einem „Reglementierten Beauftragten“ – in der Regel Luftfrachtspeditionen – erlangen konnten.
 
Diese Vorschrift gilt nur noch bis 25. März 2013, danach verlieren die Unternehmen ihren Status. Denn seit 29. April 2010 gilt die neue EU-Verordnung 185/2010, wonach die Bekannten Versender durch die „zuständige Behörde“ – in Deutschland durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) – zugelassen werden müssen. Für diese Anpassung hat die EU eine dreijährige Übergangsfrist bis März 2013 festgelegt. Und obwohl bereits mehr als ein Jahr dieser Frist verstrichen ist, wurde noch kein einziger Luftfracht-Verlader vom LBA als Bekannter Versender behördlich zugelassen. Auch die nötige Anpassung des Deutschen Luftsicherheitsgesetzes an die geänderten EU-Vorgaben ist bisher nicht erfolgt. Und von den geplanten 450 neuen Mitarbeitern, die sich zum Teil im LBA um die Zertifizierung der Bekannten Versender kümmern sollen, ist noch keiner angekommen.
 
Angesichts dieser Situation befürchtet der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), dass ab März 2013 eine gesicherte Lieferkette bei der Luftfracht nicht mehr gegeben sein wird und dem deutschen Export schwerer Schaden droht. „Offenbar fehlt es auf der politischen Ebene an der notwendigen Sensibilität“, klagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Heiner Rogge. Einen ausführlichen Hintergrundbericht über den Stand der Dinge in Sachen sichere Luftfracht lesen Sie in der neuen trans aktuell-Printausgabe (14/2011) auf Seite 3.

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