Langsam, aber sicher läuft für Verlader die Frist ab. Bis 25. März 2013 benötigen sämtliche Bekannten Versender eine behördliche Zulassung, in Deutschland erfolgt diese durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Bis dahin sind es noch anderthalb Jahre. Andernfalls verlieren die Unternehmen ihren bisherigen Status – und ihre Luftfracht gilt als unsicher. Betroffen sind hierzulande rund 65.000 Bekannte Versender.
Das sind exportierende Industrie- und Handelsunternehmen, die ihren Status bislang mit einer Sicherheitserklärung gegenüber einem Reglementierten Beauftragten erlangen konnten. Bei Letzteren handelt es sich meist um Luftfrachtspeditionen, die hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen, dafür Schulungen absolviert und eine Zulassung durch das LBA erhalten haben.
Weil die Zeit drängt, rechnen viele mit Engpässen. Vor Ablauf der Frist dürften Tausende, wenn nicht Zehntausende Unternehmen bestrebt sein, der Behörde ihre Anträge auf Zulassung zum Bekannten Versender einzureichen. Experten rechnen in der Folge mit einem Antrags-, aber auch Schulungsstau. Denn die Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter vorher ja auch noch entsprechend qualifizieren.
“Wir befürchten erhebliche Engpässe aufgrund fehlender Schulungsverordnungen und der Klärung einiger Detailfragen“, sagt Reinhard Lankes, Referent im Bereich Luftfrachtspedition beim Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV). Jedoch erkennt er den guten Willen in den Ministerien. „Insbesondere das Bundesverkehrsministerium hat die Brisanz erkannt und Maßnahmen ergriffen, um diese Prozesse zu beschleunigen“, sagt Lankes.
Mehr zu den neuen Regelungen zur Luftfracht-Sicherheit lesen Sie in der neuen trans aktuell-Printausgabe (19/2011) in einem zweiseitigen Schwerpunkt.