Löhne Rechenfehler beim Mindestlohn

Foto: ETM

Den Dumpinglöhnen den Garaus machen - der Mindestlohn könnte es richten. Nicht ganz, denn im Falle von Berufskraftfahrern trifft diese Forderung der Gewerkschaft Verdi nicht den Kern der Sache.

Ein kleines Weihnachtsgeschenk für alle Leiharbeiter: der gesetzliche Mindestlohn, den das Bundeskabinett am 20. Dezember letzten Jahres beschlossen hat. Die rund 900.000 Beschäftigten erhalten ab sofort wenigstens verbindliche 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten Deutschlands.

Ruf nach gesetzlichem Mindestlohn für Lkw-Fahrer

Jan Jurczyk, Pressesprecher der Gewerkschaft  Verdi, wurde dazu laut Medienberichten mit "Ein Mindestlohn für Lkw-Fahrer ist dringend geboten und angesichts der stellenweise skandalös niedrigen Bezahlung überfällig", zitiert. Transportunternehmen würden dann nicht mehr über niedrige Löhne miteinander konkurrieren können, wenn sie alle diesem Mindestlohn unterliegen würden. Verdi schlägt branchenübergreifende 8,50 Euro vor.

In der Theorie sinnvoll, praktisch ein Trugschluss

In der Transportwirtschaft gibt es in verschiedenen Bundesländern bereits Tarifverträge, in denen die Löhne zwischen rund zehn und zwölf Euro liegen. Sie beziehen sich auf eine 40-Stunden-Woche und regeln auch Überstundenzuschläge, Entlohnung für Bereitschaftszeiten sowie Nachtarbeitszuschläge. Das Problem: zu wenige der Arbeitgeber  sind tatsächlich auch an die Tarife gebunden. Sie bezahlen in der Regel "branchenübliche" Pauschallöhne zwischen 1.700 und 2.300 Euro. Branchenüblich sind aber auch Arbeitszeiten von 250 Stunden im Monat. Die sind aber nicht nur ungesetzlich, sondern ergeben auch einen lächerlichen Stundenlohn, wenn man ihn aus dem  pauschalen Entgelt errechnet. Ein Mindestlohn erscheint also sinnvoll. Doch hier liegt der Knackpunkt, denn egal ob Mindestlohn oder nicht: Laut Arbeitsgesetz darf ein Lkw-Fahrer im Mittel von vier Monaten nicht mehr als 208 Stunden monatlich arbeiten. Dabei kommen dann auch mit Mindestlohn "nur" 1.768 Euro heraus. Was der Untergrenze der bisher gezahlten Löhne entspricht.

Selbstbetrug schadet allen Kollegen

Fahrer, die sich mit solchen pauschalen Verträgen zu  Manipulationen anhalten lassen und Bereitschaftszeiten oder Entladetätigkeiten als Pause deklarieren, schieben real Überstunden die ihnen nicht vergolten werden, und für die sie, im Fall der Fälle, vor dem Arbeitsgericht keinerlei rechtliche Ansprüche haben. Es geht also vielmehr um ordentliche, schriftlich fixierte Arbeitsverträge, die sich an den bestehenden Tarifen und vor allem an geltenden Gesetzen orientieren. Dann ist ein Mindestlohn nahezu überflüssig.

Denn ganzen Artikel und weitere Infos zum Thema Löhne und Spesen gibt es in FERNAFHRER 02/2012

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