Lkw-Panne mit Polizeieinsatz ist ein teurer Spaß

Wenn eine Lkw-Panne die öffentliche Sicherheit gefährdet und einen Polizeieinsatz nötig macht, muss dieser vom Fahrzeughalter bezahlt werden.

So entschied laut einer Meldung des Deutschen Anwaltvereins das Verwaltungsgericht Trier Anfang des Jahres (AZ: 1 K 621/09/TR). Dies gelte auch dann, wenn der Fahrer selbst die Stelle mit einem Warndreieck abgesichert und die Polizei gar nicht gerufen hat. Im vorliegenden Fall war ein Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug in einer einspurigen Kurve liegen geblieben. Die Pannenstelle sicherte er zwar mit einem Warndreieck ab, doch staute sich der Verkehr schon nach kurzer Zeit. Dies rief die Polizei auf den Plan, die ausrückte, um die Straße in Fahrtrichtung zu sperren. Die Kosten für den Einsatz in Höhe von 256 Euro stellte die Polizei dem Speditionsunternehmen, dem Arbeitgeber des Fahrers, in Rechnung. Das Unternehmen weigerte sich jedoch dafür aufzukommen, da es den Polizeieinsatz für unnötig hielt: Der Fahrer habe die Pannenstelle mit dem Warndreieck abgesichert und außerdem seien die Personalkosten für die Polizisten bereits aus Steuermitteln finanziert. Ungerecht sei die Forderung überdies, da Halter von Unfallfahrzeugen die Absicherung der Unfallstelle ja auch nicht bezahlen müssten. Die zuständigen Richter urteilten anders: An einer unübersichtlichen und nur einspurigen Stelle sei die öffentliche Sicherheit durch einen liegen gebliebenen Lkw in jedem Fall gefährdet. Allein das Aufstellen eines Warndreiecks reiche nicht aus was den Polizeieinsatz erforderlich machte und rechtfertigt. Individueller Verursacher des Staus sei der Fahrer der Spedition, womit diese auch für die Kosten zu haften habe. Die Absicherung einer Panne könne man im Gegensatz zur Absicherung eines Unfalls durchaus auch rechtlich unterschiedlich behandeln: Das Erstere diene der Abwehr von Gefahr, das Letztere der Beweissicherung. Text: Sandra Moser Datum: 28.06.2010

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