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Lkw-Kartell Unternehmen bereiten Schadenersatzklagen vor

Hundert, Euro,Lkw, Schein, Geld Foto: ETM

25 Mitglieder von Transcoop09 klagen. Die erste Verjährung erfolgt bereits im Januar.

In dieser Sache wird mit hohen Zahlen hantiert: Rund drei Milliarden Euro beträgt die Kartellstrafe, die die EU-Kommission gegen mehrere europäische Lkw-Hersteller ausgesprochen hat. Wie viel die Lkw-Hersteller zwischen 1997 und 2011 durch die illegalen Verkaufsabsprachen verdient haben, kann keiner beziffern. Aber klar ist, dass die Schadenersatzforderungen der geschädigten Unternehmen sich ebenfalls auf eine erhebliche Summe addieren werden. Das Mittelstandsnetzwerk Transcoop09 hilft etwa 25 Mitgliedsunternehmen, die Schadenersatz für rund 2.000 Fahrzeuge einfordern wollen.
 

"Unsere Mitglieder haben die letzten Wochen im Keller verbracht", scherzt Transcoop09-Vorstand Josef Perisa. Denn vor der Klage hat der Gesetzgeber in einem Kartellverfahren das ökonometrische Gutachten gesetzt – für jedes Unternehmen, für jedes Fahrzeug. Die betroffenen Unternehmen müssen also den Kauf des Fahrzeugs belegen. Für das Gutachten sind laut Perisa aber auch eine Reihe weiterer Parameter wichtig: Etwa Einsatzgebiet und -zweck, Fahrzeugtyp, Region, in der das Fahrzeug gekauft wurde, und die Produktionskosten beziehungsweise die Auslastung des Herstellers zum Kaufzeitpunkt.
 
Für die Schadenersatzklage hatte die Kooperation mit Sitz in Ulm laut Perisa das Glück, nicht nur einen in Kartellrecht bewanderten Rechtsanwalt zu finden, sondern auch einen Wettbewerbsökonom, der die Gutachten erstellen kann. "Inzwischen sind auf dem Markt keine mehr zu finden", sagt Perisa. Die Bewertung durch den Gutachter hat ihren Preis: normalerweise werde hier ein sechsstelliger Betrag pro Unternehmen fällig.
 
Die Gutachtenerstellung läuft derzeit, so dass Transcoop09 bereits im Januar 2017 Klage einreichen will. Der Zeitpunkt ist wichtig: "Ende Januar tritt bereits die erste Verjährung ein, die die Käufe von 1997 bis 2001 betrifft", sagt Perisa. "Ich kann nur jedem empfehlen, sich um das Thema schnell zu kümmern."
 
Welche Schadenersatzsumme für das einzelne Unternehmen zu erwarten ist, kann laut dem Logistikexperten keiner sagen. Wichtig sei dafür nicht nur der Kaufpreis und die Anzahl der Fahrzeuge, wie es laut Perisa von manchen Anwälten propagiert werde, die vor allem auf Masse statt auf Details setzen: "Wir werden in unserer Klage auch die entgangenen Zinsen geltend machen – das ist eine Summe, die auf keinen Fall von der Hand zu weisen ist."
 
Dass das Ganze nicht kostenfrei zu haben ist, dürfte jedem einleuchten – Gutachter und Anwalt sowie später die Prozesskosten sind große Kostenblöcke. "Wir haben einen Prozessfinanzierer gefunden, der unsere Gewinnaussichten als sehr gut bewertet hat und unsere Kosten zu 100 Prozent finanziert." Die Mitglieder von Transcoop09 profitieren dabei von ihrem Zusammenschluss: "Als Netzwerk haben wir hierbei – wie auch beim Gutachter – gute Konditionen ausgehandelt, die jedes Mitglied für sich so wohl nicht erzielt hätte."
 
Das Lkw-Kartell
 
- Europäische Lkw-Hersteller sollen ab 1997 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen und unter anderem Verkaufspreise besprochen haben.
- In einem Kartellverfahren hat die EU-Kommission eine Strafe von insgesamt drei Milliarden Euro verhängt
- Betroffen sind von der Kartellstrafe die Firmen Daimler, und Volvo/Renault. Iveco und DAF haben ihre Kartellbeteiligung zugegeben und einem Vergleich zugestimmt; MAN muss nach der Kronzeugenregelung kein Bußgeld zahlen, während bei Scania, vom Vergleichsbeschluss nicht erfasst, weiter in einem regulären Kartellverfahren steckt.
- Fahrzeugkäufer können, abgesehen von Scania, auf die Schädiger zugehen und Schadenersatz geltend machen.
 
 

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