Lkw-Fahrer sollen künftig jeden kostenpflichtigen Gang zur Toilette dokumentieren. Wie die Internetseite sueddeutsche.de berichtet, fordert dies das Bundesfinanzministerium.
Nach Angaben des Internetportals legte das Ministerium in einem zweiseitigen Schreiben an die obersten Länderfinanzbehörden fest, wie die rund 1,5 Millionen deutschen Lkw-Fahrer die Kosten für die Verrichtung menschlicher Bedürfnisse in der Steuererklärung künftig ansetzen müssen.
Grundlage für die Abrechnung der Toiletten- und Duschgänge ist eine Art Toiletten-Tagebuch, indem sämtliche Kosten aufgeführt werden müssen. Als Nachweis sind die Fahrer zudem angehalten, möglichst alle Belege zu sammeln. Die jeweiligen Finanzämter ermitteln daraus einen Durchschnittswert für die täglichen “Boxenstopps“. „Ein irrsinnig aufwendiges Verfahren“ meint Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfsvereine (NVL). Bislang reichte dem Fiskus eine einfache Schätzung zur Ermittlung einer Tagespauschale von etwa fünf Euro aus.