Lkw dürfen nur teilweise auf die B8 ausweichen

Das Bayerische Verwaltungsgericht (VGH) hat im Fall „Sperrung der Bundesstraße 8“ Recht gesprochen: Ein Fahrverbot für Lkw wegen des Maut-Ausweichverkehr auf der Bundesstraße B8 im Raum Regensburg ist teilweise rechtens.

Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Der VGH hatte über das Lkw-Fahrverbot auf zwei Strecken der B8 vor und hinter Regensburg zu urteilen. Das Gericht habe entschieden, dass auf der Strecke westlich das Verbot angemessen ist, auf der östlichen Teilstrecke aber nicht, teilte der VGH mit. Mehr als ein Dutzend Speditionen hatten gegen das vom Regensburger Landratsamt im Frühjahr 2007 beschlossene Lastwagenverbot geklagt. Die Kreisbehörde wollte durch die Sperrung der Bundesstraße für Laster über zwölf Tonnen verhindern, dass Fernfahrer von der nahen Autobahn 3 (Nürnberg-Passau) abfahren, um Mautgebühren zu sparen. Anwohner klagen darüber, dass seit Einführung der Maut der Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße deutlich zugenommen habe. In einem vorläufigen Verfahren hatte der VGH im Dezember 2008 die Lkw-Sperre auf beiden Abschnitten für unzulässig erklärt. Nach der Entscheidung im Hauptverfahren darf laut dpa die Straße von Regensburg aus in Richtung Nürnberg nun wieder etwa zehn Kilometer lang für Laster gesperrt werden. Das etwas längere Stück von Regensburg Richtung Straubing bleibe dagegen für die Lastwagen geöffnet. Text: Susanne Spotz Datum: 27.01.2010

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