Gleiches Recht für alle: Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) fordert für Kurier-, Express- und Paketdienstunternehmen (KEP) dieselbe Ausnahmeregelung von den Lenk- und Ruhezeiten wie für so genannte Universaldienstleister.
Diese Unternehmen sind zur flächendeckenden Lieferung verpflichtet und haben Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht im Einsatz. Der BVT hat sein Anliegen an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet. Allerdings habe die Ausschussempfehlung für die Bundesratssitzung am 23. September zur Änderung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung dem Anliegen des BVT nicht entsprochen, kritisiert jetzt Dagmar Wäscher.
"Dadurch partizipieren von dieser Ausnahme weiterhin nur die ehemaligen Staatspostgesellschaften, weil diese in einigen EU-Staaten zum Universaldienst verpflichtet sind", sagt Wäscher einer Mitteilung zufolge. Entbürokratisierung sehe anders aus, fügt sie an. Die vielen Tausend Kleinunternehmen in diesem Bereich müssten ihrer Ansicht nach dringend entlastet werden.
In der Zustellung mit Stop-and-Go-Verkehr würden die Regelungen eine "groteske bürokratische Erschwernis" darstellen. Das Arbeitszeitgesetz würde nach Wäschers Ansicht völlig ausreichen. Wäscher kritisiert auch, dass das Handwerksgewerbe beim Einsatz von 7,5 Tonnern nach Empfehlung des Ausschusse keine Lenk- und Ruhezeiten mehr aufzeichnen müsse. Das Verkehrsgewerbe werde somit benachteiligt. Der BVT vertritt vor allem kleinere und mittelständische Transportunternehmen und damit die Interessen zahlreicher KEP-Unternehmen.