Lenk- und Ruhezeiten Böse Falle

Foto: Jan Bergrath

Vor der Leverkusener Brücke geraten Lkw-Fahrer immer öfter in eine ausweglose Situation, wenn sie sich korrekt an die Lenk- und Ruhezeiten halten wollen.

Wenn ich meine Reportagen schreibe, höre ich nebenbei meistens den Radiosender WDR2. Dort gibt es pünktlich alle halbe Stunde die aktuellen Verkehrsnachrichten. Wenn dann von einem mehrere Kilometer langen Stau und umfangreichen Bergungsmaßnahmen die Rede ist, kann ich fast sicher sein, dass ein Lkw involviert ist. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den meisten Baustellen und Staus und gerade der Raum Köln mit seinem Autobahnring ist fast regelmäßig infarktgefährdet. Mittlerweile hat Köln sogar Stuttgart die Führung als Stauhauptstadt abgenommen.

Denn was erschwerend hinzukommt: Seit über einem Jahr ist nun die Leverkusener Brücke der A 1, quasi die Hauptschlagader der Nord-Süd-Verbindung, für Lkw komplett gesperrt. Das Bauwerk ist marode und es scheint, dass die Brücke bis zu einem Neubau in ein paar Jahren auch weiter für Lkw unpassierbar bleiben wird. Der Umweg muss dann über die A 3 erfolgen. Und die ist im Berufsverkehr immer dicht.

Rückwärts über die Leverkusener Brücke

Hin und wieder wird das Radioprogramm dann von einer Warnmeldung unterbrochen, so wie man es von den Meldungen über Geisterfahrer kennt. Nämlich dann, wenn ein ortsunkundiger Lkw-Fahrer plötzlich mitten auf der Brücke erkennt, dass er da, wo er gerade ist, gar nicht sein darf – und einfach mitten im Verkehr zurücksetzt. Die Kölnische Rundschau hat kürzlich darüber berichtet. Darin heißt es unter anderem: "An der optischen Wahrnehmung kann es jedenfalls nicht liegen. Insgesamt stehen 84 Hinweisschilder gut sichtbar und groß dimensioniert weit vor der Brücke. Sie sind einfach nicht zu übersehen", sagt Jürgen Göbel, Leiter der Gruppe Schwerlastverkehr der Kölner Polizei. "So wird schon in Ratingen, Düsseldorf und auch schon auf der A 57 auf das Verbot hingewiesen, für Lkw, die beispielsweise aus den Niederlanden kommen." Das liest sich vernünftig, etwas anderes kann die Polizei auch gar nicht sagen. Etwas kompliziert wird es allerdings in einem Fernsehbericht der Sendung Lokalzeit, die am 18.August im WDR-Fernsehen ausgestrahlt wurde

Die Anmoderation erklärt es kurz und deutlich: Jeden Morgen an einem Werktag gibt es vor dem Leverkusener Kreuz einen Lkw-Stau, der teilweise bis zur Ausfahrt Burscheid zurück reicht. In ihrer Not bleiben manche Fahrer dann auf dem Seitenstreifen stehen, weil ihnen die Lenkzeit ausgegangen ist. Damit kann die Kölner Autobahnpolizei nicht einverstanden sein. Der ertappte Fahrer in diesem Film muss 70 Euro bezahlen und bekommt auch einen Punkt in Flensburg. Der kontrollierende Polizeibeamte erklärt es zunächst mit der großen Unfallgefahr an dieser Stelle. Dann allerdings sagt er etwas, was einer Richtigstellung bedarf: "Es gibt ganz klare Regelungen, dass diese Lkw nicht auf dem Seitenstreifen halten dürfen für die Einhaltung ihrer Ruhezeit," Das stimmt. "Und auch nicht müssen. Sie können in solchen besonderen Lagen tatsächlich weiterfahren bis zur nächsten Haltestelle." Und das ist leider falsch.

Falsche Auslegung der Leitlinie 1

Zur VO (EG) 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten gibt es verschiedene Leitlinien. Die Leitlinie 1 regelt das "ausnahmsweise Abweichung von den Mindestruhezeiten und maximalen Lenkzeiten zum Aufsuchen eines geeigneten Halteplatzes." Auch sie gibt es zum Nachlesen im Internet.

Und darin heißt es: "Gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 darf ein Fahrer von den in den Artikeln 6 bis 9 festgelegten Mindestruhezeiten und maximalen Lenkzeiten abweichen, um nach einem geeigneten Halteplatz zu suchen. Artikel 12 erlaubt es einem Fahrer jedoch nicht, von den Bestimmungen der Verordnung aus Gründen abzuweichen, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren."

Dazu Götz Bopp, Fachreferent Abteilung Industrie und Verkehr der IHK Region Stuttgart und Experte bei Eurotransport.

"Gemeint sind plötzlich auftauchende Situationen wie Staus durch Unfälle oder Unwetter", so Bopp. "Für Situationen, wie sie sich aktuell an der Leverkusener Brücke darstellen, sind die Sonderregelungen des Artikels 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 nicht gedacht. Nur wenn ungewöhnliche, unvorhersehbare und plötzlich eintretende Ereignisse die Tourenplanung durcheinanderwirbeln und diese Ereignisse zudem die Sicherheit der Fahrgäste, der Ladung oder des Fahrzeugs gefährden, kann der Fahrer den Lenkzeitblock von grundsätzlich maximal viereinhalb Stunden bis zum Erreichen eines "geeigneten" Halteplatzes überschreiten. Die Disposition steht also vor der Herausforderung, den Fahrer mit einem ausreichenden Lenk- und Arbeitszeitkontingent in den Stau hineinfahren zu lassen und dadurch zu verhindern, dass der Fahrer sich gezwungen sieht, nicht wirklich geeignete Orte wie den Standstreifen für die Fahrtunterbrechung zu nutzen."

Eine aussichtslose Situation für Fahrer

Prinzipiell hat jeder Fernfahrer heute ein Navi im Lkw, die meisten informieren über die aktuelle Verkehrslage. Also auch über den Stau vor der Leverkusener Brücke. Bei einem Stau von sechs Kilometern kann es also locker einer Stunde dauern, bis die A 3 erreicht wird. "Und von da ist es immer noch eine gute Stunde bis zum nächsten Halteplatz hinter dem Heumarer Dreieck", weiß Udo Skoppeck, der die Strecke regelmäßig fährt. Das Problem mit der Brücke über den Rhein stellt also für Fahrer, die auf der A 1 unterwegs sind, eine fast aussichtslose Situation dar. Die letzte Raststätte ist Remscheid, hier müssten sie also eine Entscheidung treffen, stehen zu bleiben. Danach gibt es nur noch ein paar kleinere Stellplätze zum Halten. "Die meisten Industriegebiete sind aber für Lkw-Fahrer, die nicht dort abladen, gesperrt", so Skoppeck. Und der Irrsinn geht weiter.

Folgt man der Leitlinie 1 konsequent, dann dürfte ein Unternehmer, der diese Problematik ebenfalls kennt, seinen Fahrer, dessen Tageslenkzeit sich dem Ende nähert, erst gar nicht in den Stau vor der Bücke losschicken. Auch die Polizei ist in einer Zwickmühle. Sie muss dafür Sorge tragen, dass vor dem Leverkusener Kreuz durch parkende Lkw keine Unfallgefahr entsteht und kann nicht einfach ein Auge zudrücken, wenn dort Lkw entgegen der StVO aus Zeitnot parken. Aber Polizisten, die sehr penibel kontrollieren, sollten vor TV-Kameras wenigstens keine falsche Aussage über die Rechtslage treffen.

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