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Lang-Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr Benelux-Länder fassen Beschluss

Foto: Krone

Die Benelux-Länder wollen Lang-Lkw künftig im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen. Ein entsprechendes Abkommen haben die Außenminister der Wirtschaftsunion in Brüssel unterzeichnet.

Wie aus einer Mitteilung der Benelux-Staaten hervorgeht, nehmen zunächst die Niederlande und Belgien mit seinen Regionen Flandern, Wallonie und Brüssel an dem unbefristeten Programm Teil. Zwar ist Luxemburg ebenfalls Teil dieser von den Ministern definierten Rahmenregion. Doch das Großherzogtum sehe aktuell noch davon ab, am Lang-Lkw-Verkehr teilzunehmen.

Von dem Novum, sogenannte Lang-Lkw auch über die gemeinsamen Grenzen hinweg fahren zu lassen versprechen sich Belgien und die Niederlande, den Lkw-Verkehr auf den Straßen zu verringern und dennoch die gleiche Menge an Waren zu transportieren. Obwohl die Fahrzeuge nun international unterwegs sein sollen, beeinflussen sie laut des Ministerkomitees nicht den internationalen Wettbewerb. Schließlich sei der grenzüberschreitende Einsatz der Lang-Lkw lediglich auf zwei Mitgliedsstaaten begrenzt.
Generell gelte zudem, dass die Benelux-Union älter als die Europäische Union sei.

Alleingang der Benelux-Staaten

Gemäß Artikel 350 des EU-Vertrages sei es den drei Staaten erlaubt, eigene Binnenmarktregeln zu schaffen. Entsprechende Vorstöße seitens der Benelux-Länder sind zwar relativ selten. Dennoch gehen Belgien, Niederlande und Luxemburg gelegentlich eigene Wege bzw. nehmen dem Rest der EU Regelungen vorweg, wie beispielsweise freie Grenzen noch vor dem Schengener Abkommen oder die Erlaubnis, 45-Fuß-Container zu transportieren.

Die technischen Grenzen für den Lang-Lkw-Einsatz liegen laut der Mitteilung der Staaten bei einer Zuglänge von 25,25 Metern und 60 Tonnen Gesamtgewicht. Grundsätzlich stehe es allen Partnern der Benelux-Union frei, Lang-Lkw ihre Grenzen passieren zu lassen oder nicht. Als Gründe könnten die Mitgliedsstaaten demnach anführen, die eigene Infrastruktur schützen zu wollen. Darum stelle man auch Luxemburg, das während der Ausarbeitungsphase bereits einen entsprechenden Antrag gestellt habe, frei, am Projekt teilzunehmen.

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