Das baden-württembergische Verkehrsministerium wird Lang-Lkw auch im Vor- und Nachlauf zur Schiene oder auf nur kurzen Teilabschnitten nicht dulden.
"Erstens kann es im Sinne einer einheitlichen Entscheidung auch für kurze Strecken keine Ausnahmen geben", teilt es gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell mit.
Zudem geht es davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht den Feldversuch kippt. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen hatten zu Monatsbeginn Klage gegen das Projekt eingereicht, weil der gewählte Weg über die Ausnahmeverordnung ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstößt.
Auch der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bereitet für die Länder eine entsprechende Klage vor.
"Wird der Modellversuch gerichtlich gestoppt, ist die Frage von Anschlussverkehen sowieso hinfällig", teilt Hermanns Behörde mit. "Damit erübrigt sich aktuell auch die Frage eines Kombiverkehrs mit Lang-Lkw." Zuvor hatte der Logistikdienstleister Ansorge aus Biessenhofen bei Hermann angefragt, ob eine Öffnung des baden-württembergischen Straßenkorridors zum Kombiterminal Ulm möglich wäre.
Seit einem Monat ist das Unternehmen bereits mit Lang-Lkw von Biessenhofen in Allgäu zum Terminal München-Riem unterwegs. Die Spedition befördert Sanitärgüter per Bahn nach Köln. Die Anfahrt zum Terminal Ulm wäre ab Biessenhofen kürzer als nach München.