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Krankheit Urlaubsansprüche können verfallen

Gerichtsverhandlung Foto: Archiv

Urlaubsansprüche bleiben bei Arbeitsunfähigkeit nicht ewig erhalten. Wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden hat, gehen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verloren und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten.

Mit dieser Entscheidung setzte das Landesarbeitsgericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in deutsches Recht um.

Der Kläger war nach Angaben des Informationsdienstes ra-online von 2006 bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis am 30. November 2010 arbeitsunfähig erkrankt. Vor Gericht begehrte er die Abgeltung von Urlaubsansprüchen der Jahre 2007 bis 2009. Das Landesarbeitsgericht sprach dem Kläger Abgeltungsansprüche für das Jahr 2009 zu. Die Urlaubsansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 seien laut Gericht zum Zeitpunkt des Ausscheidens jedoch bereits verfallen gewesen.

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