Kontrovers 45-Stunden-Pause nicht mehr im Lkw?

Pause, Rastplatz Foto: Jan Bergrath

Nach Artikel 8 Absatz 8 der EU-Verordnung 561/2006 darf der Fahrer die regelmäßige Lenkzeitunterbrechung am Wochenende nicht im Lkw absitzen. Der finanzielle Vorteil (gegenüber einer Hotelrechnung) ist bei Billigtransporteuren fest einkalkuliert.

Ist das Gesetz aus Brüssel – wie so oft in der Politik– zwar gut gemeint, aber in der Realität nicht umsetzbar? Handelt es sich um einen kaum kontrollierter Rechtsbruch zum Vorteil osteuropäischer Dumpingfirmen? Noch eine Menge anderer Fragen drehen sich um diese Verordnung. Auf Anregung des FERNFAHRER hat die Autobahnpolizei Köln mit dem Gastgeber Polizeihauptkommissar Hermann-Josef Bougé zum runden Tisch geladen. Das BAG vertritt Bernd Krekeler, Außendienstleiter aus Münster.

Die Sorge der deutschen Transportunternehmer, die unter dem Preiskampf leiden, bringt Helmut Schmitz, Geschäftsführer von Husch Transporte aus Pulheim und aktives Mitglied im Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL), zum Ausdruck. Michael Martini vertritt nach einer Blitzumfrage unter den Mitgliedern seines Internetforums Truckerfreunde.de die Meinung der Lkw-Fahrer. Für den FERNFAHRER diskutieren Jan Bergrath und als Moderator Andreas Techel.

Müssen jetzt alle ins Hotel?

Krekeler stellt klar: "Es geht in der Tat tatsächlich nur um die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden, die nicht im Lkw verbracht werden darf. Die verkürzte wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden darf natürlich im Lkw verbracht werden." Techel: "Wir haben bereits besorgte Anfragen von Fernfahren bekommen, ob jetzt plötzlich alle ins Billighotel müssten. Mehrere Fahrer aus dem Forum der Truckerfreunde haben gesagt, dass sie lieber weiter im Lkw übernachten möchten." Martini: "Ich sehe ein Problem darin, dass höchstwahrscheinlich die Diebstahlrate hochgehen würde, wenn der Lkw unbeaufsichtigt auf einer Raststätte stehen würde. Es gibt zu wenige Sicherheitsparkplätze. Und natürlich gibt es noch das Problem der Kapazitäten, wenn etwa am Wochenende 40 Fahrer im Autohof auflaufen und irgendwo untergebracht werden müssen."

Juristische Unschärfen

Krekeler beschreibt die juristischen Schwierigkeiten: "Es gibt keinen direkten Tatbestand, der sagt, du bekommst eine Geldbuße, weil du nicht im Hotel übernachtet hast oder weil du im Lkw übernachtet hast. Nur, es zählt nicht mehr als Ruhezeit und man kann es indirekt darüber ahnden, dass man sagt, die vorgeschriebene Ruhezeit wurde nicht eingelegt. Wenn der Lkw rollt, dann zählt es auch nicht als Ruhezeit, wenn der Beifahrer schläft. Auch da gibt es keinen speziellen Tatbestand. Das ist zugleich die Schwäche, weil das Gesetz eben nicht sagt, man muss im Hotel übernachten, sondern es heißt nur, sie darf nicht im Lkw verbracht werden."

Eine spannende Diskussion, den vollständigen Artikel findet ihr im aktuellen FERNFAHRER 07/2013. Hier  könnt Ihr das Heft bestellen.

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