Keine Angst vor Erster Hilfe

Bei einem Verkehrsunfall sollten sich Verkehrsteilnehmer auf keinen Fall davor scheuen, Erste Hilfe zu leisten.

Wer hilft, kann juristisch nichts falsch machen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in einer Mitteilung hin. Passiert ein Fehler, sei dies nicht strafbar, erklärt der DVR. Nicht zu helfen, sei sehr wohl strafbar. Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, gibt der DVR zu bedenken. Verkehrsteilnehmern, die sich die ersten Schritte zur Erstversorgung nicht zutrauen, rät der DVR ihr Wissen in einem Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen. Tipps zur Ersten Hilfe: Nach Absicherung der Unfallstelle und der Erstversorgung der Verletzten muss ein Notruf abgesetzt werden. Dabei eignen sich Notrufsäulen an der Autobahn oder Notruftelefone auf der Landstraße besonders gut, da sie automatisch und präzise den Unfallort ermitteln. Folgende Angaben sind wichtig: Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? Übrigens: Per Handy gilt die internationale Notrufnummer 112. Text: Susanne Spotz Datum: 02.03.2010

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