Insgesamt 4,56 Millionen Euro Bußgeld hat das Bundeskartellamt gegen norddeutsche Containertransporteure verhängt.
"Die Unternehmen hatten das gemeinsame Grundverständnis, dass Kostensteigerungen, mit denen die Containertransport-Branche konfrontiert wurde, möglichst weitgehend an die Kunden weitergereicht werden sollten", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Zu diesem Zweck wurden regelmäßig mögliche Reaktionen auf verschiedene Kostensteigerungen diskutiert und untereinander abgestimmt." Hinweise auf erste Verstöße gehen demnach bis in das Jahr 2001 zurück. "In einzelnen Jahren kam es zu einer Verständigung über prozentuale Erhöhungssätze der Frachtraten", so Mundt weiter.
"Die Unternehmen verständigten sich darüber hinaus in verschiedenen Jahren über die Einführung beziehungsweise die Erhöhung diverser Zuschläge zur Grundfracht, wie einen Dieselpreiszuschlag oder einen Mautzuschlag, verschiedene Nebenkosten, gegenseitige Verrechnungssätze im Falle der Kollegenbeauftragung sowie zuletzt im Jahre 2014 den sogenannten Stauzuschlag Hamburg." Betroffen vom Bußgeld sind laut Bundeskartellamt die Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen (FCDS) sowie deren Mitgliedsunternehmen CTD Container Transport Dienst (Hamburg), EKB Container Logistik (Bremen), Eurogate Intermodal (Hamburg), GCD Glomb Container Dienst (Bremerhaven), Heinrich Langhorst (Bremen), Kurt Kluxen Spedition (Hamburg) und Walter Lauk Containerspedition (Hamburg).
Unternehmen kooperieren mit Kartellamt
Zu den "verbotenen Verhaltensweisen der Unternehmen" sei es demnach unter anderem während Mitgliederversammlungen gekommen. Stein des Anstoßes für die Ermittlungen war laut Kartellamt im April 2014 die Ankündigung des Stauzuschlags Hamburg. Nachdem damals kartellrechtliche Bedenken aufkamen, hätten aber die meisten Mitgliedsunternehmen der FCDS diese Ankündigung wieder zurückgezogen. Grundsätzlich habe man in der Untersuchung mit allen Unternehmen und den FCDS-Verantwortlichen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, nachdem mehrere Unternehmen mit dem Amt kooperiert hatten. Dafür gewährte das Bundeskartellamt eigenen Angaben zu Folge eine Ermäßigung der Bußgelder. Bis auf eine Ausnahme seien die verhängten Geldbußen bereits rechtskräftig. Einzig gegen einen letzten Bescheid könne noch beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingereicht werden.