Jetzt Fördergelder beantragen

Mit 600 Millionen Euro jährlich entlastet die Bundesregierung von 2009 an Spediteure und Berufskraftfahrer im Rahmen der sogenannten Lkw-Maut-Harmonisierung. 450 Millionen Euro davon fließen unter anderem in die Aus- und Weiterbildung von Fahrern – und die wird Mitte nächsten Jahres für Berufskraftfahrer Pflicht. Wie die DEKRA Akademie mitteilt, können die Mittel bis zum 15. Mai 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragt werden. Die DEKRA Akademie unterstützt bei der Bildungsplanung und gibt Tipps für die Antragstellung.

Mit den Fördermitteln, die aus Mauteinnahmen gespeist werden, will die Bundesregierung die deutschen Transportunternehmen stärken. Ein Viertel der Gelder geht in die Absenkung der Kfz-Steuer für schwere LKW, drei Viertel gehen in die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern, Disponenten und Mitarbeitern in Speditionen sowie in Investitionen in besonders schadstoffarme EEV-Lkw (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) und Sicherheitstechnik. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Themen Sicherheit und Umwelt. Darunter fällt ein Eco-Training zum Spritsparen ebenso wie der Lehrgang zum Gefahrgut-Transport, Schulungen zur Ladungssicherung oder die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer. Auch sämtliche Lehrgänge im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetzes gehören dazu. Das Gesetz verlangt von Lkw-Fahrern ab September 2009 den Nachweis einer Grundqualifikation sowie einer Weiterbildung alle fünf Jahre. Bei der DEKRA Akademie finden Spediteure, ihre Fahrer, Disponenten und ihr Ladepersonal ein umfangreiches Programm an zuschussfähigen Seminaren und Lehrgängen in den Bereichen Transport, Verkehr und Logistik. In den Genuss der Fördermittel kommen alle Unternehmen, die mautpflichtige Lkw ab 12 Tonnen Gesamtgewicht einsetzen. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen sind bis zu 70 Prozent Zuschüsse auf die anfallenden Kosten möglich. Wer schon in 2009 von der Förderung profitieren will, muss den Antrag dafür bis 15.05.2009 beim BAG gestellt haben. Weil eine erneute Antragsstellung erst im Folgejahr möglich ist, empfiehlt DEKRA, Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung bereits jetzt zu planen. Weitere Informationen gibt es unter www.dekra-akademie.de und bei jedem Servicecenter der DEKRA Akademie.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
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