JansBlog Zeitverzögerung bei der wöchentlichen Ruhezeit

Foto: Jan Bergrath
Meinung

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hätte das neue Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes schon längst unterschreiben sollen. Doch es liegt ihm noch gar nicht vor.

Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ist komplex, aber letzten Endes stringent: Sobald ein Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wurde, wird es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Und sobald es dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt es in Kraft.

Das gilt eigentlich auch für das ziemlich sperrig lautende "Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrbundesamtes". Es ist in seinem Wortlaut hier nachzulesen. Und so kommt es denn auch in das Bundesgesetzblatt.

Gesetz längst vom Bundesrat verabschiedet

Es wurde am 31. März im Deutschen Bundesrat verabschiedet. Es enthält auch das umstrittene nationale Verbot zur Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw, das vom Bundesverkehrsministerium nie wirklich gewollt war.  Erst der Verkehrsausschusses hat es unter Führung der Fraktion der SPD über den Bundesrat durchgedrückt, um damit das Nomadentum auf deutschen Autobahnen zu beenden. So der Plan.

Verbot noch nicht in Kraft

Der neue Bundespräsident heißt Frank-Walter Steinmeier, er ist viel auf Reisen, und es wäre nicht verwunderlich gewesen, hätte sein Berliner Bundespräsidalamt auf meine Anfrage vom 20. April nach dem Verbleib des Gesetzes geantwortet: keine Sorge, es kommt, der Bundespräsident hat zu viel zu tun. Stattdessen erhielt ich mit Datum vom 27. April einen Brief aus Berlin, in dem mir dasselbe Amt sehr freundlich mitteilt, dass das oben erwähnte Gesetz "dem Bundespräsidenten noch nicht vorliegt. Das Gesetz befindet sich derzeit noch bei der Bundesregierung zur Gegenzeichnung. Wann das Gesetz hier eingeht, kann nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Bundeskanzleramt."

Das habe ich getan. Bislang ohne Antwort. Diese werde ich nachreichen, sobald ich sie habe. Aus dem Büro des Bundestagsabgeordneten Udo Schiefner heißt es, das Bundesverkehrsministerium habe das Gesetz zeitnah ans Kanzleramt übermittelt. Da liegt es nun.

Da nützt es auch nichts, dass sich wohl eine Delegation des Bundesamtes für Güterverkehr bereits letze Woche mit dem Bundesverkehrsministerium verständigt hat, wie denn nun das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im LKW kontrolliert werden soll. Bislang jedenfalls ist das Verbot in Deutschland noch nicht in Kraft.

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