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Inklusion Teilhabe fördern

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Inklusion hat viele Varianten und hilft beiden Seiten – Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Während das Thema Inklusion im deutschen Bildungssystem langsam an Fahrt gewinnt, scheuen sich viele Unternehmen weiter davor, Menschen mit Einschränkungen zu beschäftigen.  Und dies trotz demografischem Wandel und dem Mangel an Fachpersonal. Dabei fällt unter Inklusion auch das Thema Wiedereingliederung – denn die meisten Arbeitnehmer erfahren erst durch Krankheit oder Unfall eine Behinderung.
Eine Variante des Themas Inklusion findet sich bei Müller – Die lila Logistik in Althengstett im Nordschwarzwald. Seit 1998 schon arbeitet der Standort mit den Gemeinnützigen Werkstätten und Wohnstätten (GWW) zusammen. Warum? "Weil es unserem Verständnis als verantwortungsvoll handelnder Arbeitgeber entspricht, auch Menschen mit Behinderungen im normalen Arbeitsmarkt einzusetzen", sagt Niederlassungsleiter Thomas Diesch.

Drei Mitarbeiter von GWW sind derzeit auf einem sogenannten Außenarbeitsplatz, also direkt im Logistik Service Center, beschäftigt. Zwei davon arbeiten in der Qualitätskontrolle und machen dort visuelle Kontrollen. Der Dritte arbeitet im Versandlager und kommissioniert wie seine Kollegen die Ware anhand einer Pickliste, stellt sie zu Versandpaketen zusammen und macht sie für den Versand fertig.

Fester Ansprechpartner

"Die GWW-Mitarbeiter werden dafür wie alle anderen Mitarbeiter anhand von Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen durch die jeweiligen Teamleiter geschult und überwacht", sagt Diesch.  Gibt es Fragen zu den speziellen Anforderungen aufgrund des individuellen Behinderungsgrades, steht dem Logistikdienstleister ein fester Ansprechpartner bei der GWW zur Verfügung. Der übernimmt, wenn notwendig, auch spezielle Arbeitshilfen oder weitere Trainings. Die Abrechnung erfolgt über einen Stundensatz an die GWW für den geleisteten Arbeitseinsatz.

Kein Mehraufwand

Für den Logistikdienstleister bedeutet die Beschäftigung der GWW-Mitarbeiter also keinen Mehraufwand. Niederlassungsleiter Diesch bietet zudem seit 2013 für jeweils einen GWW-Mitarbeiter pro Ausbildungsjahrgang eine Ausbildung zum Fachlageristen an. Das heißt, dass die Azubis ihre praktische Ausbildung am Standort Althengstett absolvieren.
Einzelne Unternehmen engagieren sich zwar, aber die Branche könnte einiges mehr tun: Von 978.100 schwerbehinderten Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (Stand  Dezember 2013), waren laut Bundesagentur für Arbeit 55.000 im Bereich Verkehr und Lagerei tätig.  Dies entspricht einem Anteil von gerade mal 5,6 Prozent.
Unternehmen, die Arbeitsplätze für Menschen mit Handicaps optimieren oder schaffen wollen, stehen diverse Eingliederungshilfen, Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung – der Bund bietet im Rahmen seiner Initiative Inklu­sion 140 Millionen Euro dafür auf.

Wo Rechte sind, gibt es aber auch Pflichten: So genießen schwerbehinderte und ihnen gleich gestellte Menschen besonderen Schutz im Arbeitsrecht, etwa beim Thema Kündigung. Schwerbehinderte haben außerdem Anrecht auf einen Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; bei fünf ständig beschäftigen Schwerbehinderten  ist zusätzlich zum Betriebs- und Personalrat eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen.
Dennoch überwiegen die Vorteile ganz deutlich, wie das Beispiel Müller Lila Logistik zeigt.  Inklusion muss keine Einbahnstraße sein: Alle Auszubildenden des Logistikdienstleisters aus Besigheim absolvieren jährlich ein einwöchiges Praktikum beim Partner GWW. "Wir sind der Meinung, dass dies den sozialen, gesellschaftlichen Horizont unserer Azubis erweitert und sie sensibilisiert, ganz normal mit Menschen mit Behinderungen im Alltag umzugehen", sagt Niederlassungsleiter Diesch. "Unsere Azubis schätzen diese Praktika sehr und ihr Sozialverhalten wird dadurch positiv beeinflusst."

Wer helfen kann:

Integrationsämter: Sie helfen durch Zuschüsse oder Darlehen bei der behindertengerechten Gestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes,  beispielsweise bei der Anschaffung technischer Arbeitshilfen für die Mitarbeiter oder dem Erstellen von Lösungsvorschlägen für die Optimierung von Arbeitsabläufen.

Agentur für Arbeit, Rehabilitationsträger: Diese zahlen beispielsweise für die Zeit einer Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten die Personalkosten, gewähren Eingliederungszuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate und zahlen Zuschüsse im Rahmen einer Ausbildung – etwa für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze ebenso wie zur Ausbildungsvergütung.

IHKs: Sie bieten auf regionaler Ebene Tipps und Beratung für Unternehmen, etwa zur Schaffung von Ausbildungsplätzen.

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