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Höhere Geldbußen Bundesrat billigt Details der Punktereform

Foto: Foltolia, Montage: Grobosch

Das ab 1. Mai 2014 geltende neue Punktesystem für Verkehrssünder steht. Der Bundesrat stimmte am Freitag den Details zu, die in einer Verordnung geregelt werden.

Das ab 1. Mai 2014 geltende neue Punktesystem für Verkehrssünder steht. Der Bundesrat stimmte am Freitag den Details zu, die in einer Verordnung geregelt werden. Damit werden für mehrere Verstöße die Geldbußen angehoben - etwa fürs Handytelefonieren am Steuer oder fehlende Winterreifen von 40 auf 60 Euro. Festgelegt wird, welche Delikte im neuen System je nach Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet werden. Bisher gilt eine Skala von 1 bis 7 Punkten. Der Führerschein wird nach 8 statt 18 Punkten entzogen. Punkte in Flensburg verjähren künftig jeweils getrennt.

Drei Punkte für Trunkenheit im Verkehr

Mit drei Punkten erfasst werden unter anderem fahrlässige Tötung oder Trunkenheit im Verkehr. Wer beispielsweise auf der Autobahn wendet, bekommt 2 Punkte. In Flensburg mit 1 Punkt gespeichert wird etwa, wer trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage ohne Abblendlicht fährt.

Die Anhebung der Bußgelder für bestimmte Verstöße war schon bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Punktereform im Juli signalisiert worden. Hintergrund ist, dass nur noch sicherheitsgefährdende Delikte gespeichert werden sollen. Dafür werden einige nicht mehr bepunktete Verstöße teurer. Zudem steigt die generelle Bußgeldschwelle, ab der Delikte in Flensburg erfasst werden, von 40 auf 60 Euro. Die Verordnung regelt auch das neu konzipierte Fahreignungsseminar, das verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente umfasst.

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