Hinter Gittern Lkw-Fahrer in Italien inhaftiert

Hans Wilhelm Foto: Jana Bronsch 6 Bilder

Verstoß gegen das Fahrverbot: Die italienische Polizei beschlagnahmt einen Lkw und sperrt den Fahrer auf einem ehemaligen Militärgelände ein.

Es gab keinen Prozess, keine Verurteilung und trotzdem war Hans Wilhelm tagelang hinter einem meterhohen Zaun gefangen. "Man fühlt sich wie ein eingesperrtes Tier, ohne Wasser, ohne Essen", erinnert sich Wilhelm an die vier Tage, die er auf einem ehemaligen Militärgelände in Italien verbringen musste. Die sanitären Anlagen befanden sich auch hinter Eisengittern. Fahrzeugpapiere, Führerschein und Ausweis behielt die italienische Polizei ein. "Es war unter aller Menschenwürde." Der Lkw-Fahrer, der für die bayerische Spedition Brunnhölzl unterwegs war, ist auch Wochen nach dem Vorfall entsetzt. Duschen und Toiletten waren von Freitag- bis Sonntagabend nur für eine Stunde geöffnet. Ansonsten stand dem 56-Jährigen und einem dänischen Leidensgenossen nur ein am Gebäude befestigter Wasserschlauch zur Verfügung.

Bei 33 Grad Celsius war der "Inhaftierte" froh, genug Diesel im Tank zu haben, um die Klimaanlage laufen lassen zu können. Der Vater von zwei Kindern hatte sich seinen wöchentlichen Essensvorrat bis zu diesem Freitag eingeteilt. Als er am Samstagmorgen nur noch Kaffee übrig hatte, bot ihm der dänische Kollege sein Essen an. "Ich fühlte mich furchtbar hilflos", gesteht Wilhelm. Die Zeit des ungewissen Wartens war für ihn besonders belastend, weil er an Multipler Sklerose erkrankt ist und regelmäßig Medikamente benötigt.

Der Grund für die Gefangennahme? Ein angebliches Fahrverbot.

Schuld an den Strapazen war der Vorwurf, dass er bei Fahrverbot unterwegs gewesen sein soll. Allerdings wusste er von diesem Verbot nichts, denn die Anzeigetafel in Trento war, wie zwischenzeitlich von den Behörden bestätigt, zu dem Zeitpunkt seit vier Wochen defekt gewesen. In der Fahrverbotsliste 2011 für Italien, die der Dispo seines Arbeitgebers vorlag, war für den besagten Freitag keine derartige Vorschrift eingetragen. Lediglich auf italienischsprachigen Radiosendern kam ein Hinweis. Für Wilhelm, der kein Italienisch versteht, war die Radiodurchsage nutzlos. Für den Speditionsunternehmer Rudolf Brunnhölzl aus Kirchl/Hohenau ist das, was seinem Fahrer in Italien passiert ist, einfach unbegreiflich: "Wir sind in der EU, in einem Wirtschaftsraum. So behandelt man doch nicht seine Nachbarn."

Was war im Detail passiert? An einem Freitag Anfang September gegen 16.30 Uhr war Hans Wilhelm von der italienischen Polizei nahe Brixen angehalten worden. Der Vorwurf: Er habe gegen das Fahrverbot, das zwischen 16 und 20 Uhr an diesem Freitag in Italien gelte, verstoßen. Das Bußgeld in Höhe von 389 Euro sei sofort zu entrichten. So viel Bargeld hatte Wilhelm nicht dabei und mit der Firmenkreditkarte lassen sich aus Sicherheitsgründen nur 100 Euro pro Tag abheben. Brunnhölzl telefonierte mit dem befreundeten Speditionskollegen Paul Riederer im italienischen Bruneck und bat um Hilfe. Dieser sicherte zu, die rund 400 Euro auszulegen und setzte sich sofort mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung. Die Mühe war umsonst. Die Beamten teilten mit, dass es nun zu spät sei und dass der Lkw beschlagnahmt und von dem Abschleppunternehmen Nordauto abtransportiert werde. Mit viel Glück konnte Wilhelm das Entfernen des Lkw verhindern, denn er hatte Sperrholz für die Wohnmobilfi rma Knaus in Jandelsbrunn geladen. Ein Abschleppen hätte die Ware beschädigt. Stattdessen fuhr er einem Begleitfahrzeug nach. Auf dem Ex-Militärgelände "Tridentina" angekommen, verriegelte der Mitarbeiter die Tore hinter ihm.

Unübersichtliche italienische Bürokratie und immense Produktionsausfallkosten.

Chef Brunnhölzl setzte alle Hebel in Bewegung, um die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären. Doch vom Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) erhielt er lediglich die Adresse einer Anwaltskanzlei in Bozen. Der Speditionskollege Riederer erklärte sich bereit, vor Ort zu helfen und der Sache nachzugehen. Doch auch er konnte am Wochenende nichts erreichen. Am Montag erfuhr er, dass für das Umsetzen des Fahrzeugs und das Umladen der Ware eine Kaution fällig war. Nachdem er diese bezahlt hatte, teilte ihm Nordauto mit, dass eine polizeiliche Bestätigung zur Freigabe der Ware erforderlich sei. Erst am Dienstagmorgen hat Riederer eine Bestätigung erwirken können. Um den beschlagnahmten Lkw auf sein Betriebsgelände überführen zu können, musste er eine Erklärung unterzeichnen: Sollte der Lkw von seinem Grundstück wegkommen, drohten ihm 50 Tage Haft. Zusätzlich zur Kaution verlangte Nordauto 520 Euro Standgeld. In der Zwischenzeit war ein unbeladener Lkw von Bayern nach Italien unterwegs, um Wilhelm abzuholen und die Ware für die Auslieferung umzuladen. Als der Ersatz-Lkw das Holz am Dienstagabend dem Kunden brachte, lag von Knaus bereits eine Mitteilung über 92.000 Euro Produktionsausfallkosten vor. Die Unverhältnismäßigkeit der Vorgehensweise der italienischen Polizei schockierte Brunnhölzl. Schließlich war für den Lkw auch noch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden und Hans Wilhelm musste ebenso lange auf seinen Führerschein und Ausweis warten.

Er kontaktierte den Mittelstandsvertreter und FDP-Kreisvorsitzenden Gerhard Drexler. Der Politiker nahm sich der Sache an und verlangt, "dass eine solch inakzeptable Vorgehensweise durch europäische Beamte nicht wieder vorkommen und die Verantwortlichen in diesem Fall zur Rechenschaft gezogen werden sollen". Außerdem erwarte er eine Entschuldigung und eine finanzielle Wiedergutmachung des wirtschaftlichen Schadens des Spediteurs, aber auch des Fahrers. Mit diesen Forderungen wandte sich Drexler an das Bundesjustizministerium. Von dort aus ging die Angelegenheit an den italienischen Botschaftsrat, der nun die Dokumentation des Vorfalls prüft. Drexler erhielt die Zusicherung der Botschaft, dass sie ihn baldmöglichst über die Fortschritte bei der Klärung des Falls benachrichtigen wird.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.