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Gewerkschaft der Lokomotivführer Deutsche Bahn will Streik per Gericht stoppen

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Die Deutsche Bahn will gerichtlich gegen den aktuellen Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vorgehen.

Einer Mitteilung zufolge habe die Deutsche Bahn dazu entschlossen, gegen den angekündigten Rekordstreik der GDL beim Amtsgericht Frankfurt am Main den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen. Die Bahn habe jedes neue Kompromissangebot abgelehnt. "Wir wollen nichts unversucht lassen und haben uns schweren Herzens entschieden, jetzt auch mit juristischen Mitteln gegen diesen Streik vorzugehen", sagt DB-Personalvorstand Ulrich Weber. In ihrem Antrag verweist die Bahn unter anderem auf die Feierlichkeiten in Berlin anlässlich des 25. Jahrestags des Mauerfalls. Zudem weist die Bahn darauf hin, dass der Streik Urlauber treffe, die zum Ende der Herbstferien in Niedersachsen und Bremen nach Hause fahren wollen.
Der Streik der GDL hat am Mittwoch, den 4. November im Bereich Güterverkehr begonnen. Seit Donnerstag früh wird auch der Personenverkehr bestreikt. Die Arbeitsniederlegung soll Montag, 9. November, andauern. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat bereits die Deutsche Bahn aufgefordert, gerichtlich gegen die GDL vorzugehen.

"Das Ausmaß des Streiks ist unverhältnismäßig. Die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Tarifauseinandersetzungen wird deutlich überstrapaziert. Die Deutsche Bahn muss ihre Rechtsposition wahrnehmen und alle Rechtsmittel ausschöpfen. Eine Klage wegen Unverhältnismäßigkeit des Streiks ist im Interesse der Bahnkunden, der Beschäftigten und der Aufrechterhaltung der Güterversorgung in Deutschland geboten", sagte er einer Mitteilung zufolge.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) kritisiert die GDL, massiv in die Rechtsgüter unbeteiligter Dritter einzugreifen. Der Streik wirke sich nicht nur auf nationale, sondern auch auf internationale Lieferketten und Produktionsprozesse aus.

Die Branche arbeitet daran, Ersatzlösungen für betroffene Verkehre anzubieten. Dies bedeute allerdings hohen organisatorischen Aufwand und zusätzliche Kosten. Verzögerungen in der Lieferkette kann der Verband nicht in jedem Fall ausschließen.

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