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Gesetzentwurf zu Teilzeitrecht Bayerische Spediteure üben Kritik

LBS-Vorsitzende Edina Brenner Foto: CHRISTOPH VOHLER

Der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) kritisiert den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Teilzeitrecht.

"Das Vorhaben des BMAS sorgt für erhebliche Mehrarbeit, Mehrausgaben und Planungsunsicherheit in den Personalabteilungen, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen unserer Branche kaum zu bewältigen sind", erklärt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bislang einen Referentenentwurf dazu veröffentlicht.


Der Entwurf sieht eine Stärkung des Teilzeitrechts zugunsten von Arbeitnehmern vor. Die Novelle sieht laut LBS eine Änderung der Beweislastverteilung zum Nachteil des Arbeitgebers hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitszeitverlängerung vor. Darüber hinaus soll für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf befristete Arbeitszeitreduzierung bestehen. Nach Ansicht Brenners gerate "die ursprünglich jedem Vertragsverhältnis zugrunde gelegte gegenseitige Leistungsbeziehung" aus dem Gleichgewicht.
 
Ein Beispiel des LBS: Ein Speditionskaufmann mit eine 40 Stunden-Stelle könnte nach neun Monaten seine Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum, etwa einem Jahr, auf 28 Stunden reduzieren. Nach diesem Jahr kehrt er zu seiner ursprünglichen Vollzeitstelle zurück. Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit auf beispielsweise 32 Stunden wäre nach wiederum einem Jahr möglich. Diese Kette lässt sich unendlich fortsetzen, multipliziert mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern. "Mit dieser Neuregelung muss der Arbeitgeber Jojo-Effekte bei der Arbeitszeit seiner Mitarbeiter einplanen, denn auch die Beweislast, ob eine Verkürzung oder Verlängerung innerbetrieblich tragbar sind, liegt in der Novelle beim Arbeitgeber", so der Verband. Jede Erhöhung bzw. Reduzierung der Stundenzahl muss aber arbeitgeberseitig mit hohem administrativem Aufwand wieder ausgeglichen werden.
 
Nach Ansicht des Verbands ist "der bisherige gesetzliche Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, der bereits Flexibilisierungsmöglichkeiten für Beschäftigte beinhaltet, ausreichend". "Eine Novellierung im geplanten Umfang ist für die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche im wahrsten Sinne des Wortes kontraproduktiv", erklärt Brenner abschließend.
 

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